Full text: Reichstarif für Buchdruckerei-Buchbinder

Als Akkordbedingungen kommen neben dem Reichsakkord— 
tarif die in Anlage A enthaltenen Akkordbestimmungen in Frage. 
3. Die Höhe des Zeitlohnes ergibt sich aus dem jeweils 
gültigen Lohntarif. Der Tariflohn gibt dem Arbeitgeber An— 
spruch auf normale Arbeitsleistung. In den Lohntarifverträgen 
erfolgt die Lohnregelung auf Grund nachstehender Einteilung und 
prozentualer Staffelung, ausgehend von dem Spitzenlohn der 
Gehilfen über 24 Jahre in Ortsklassenl (100 Prozent). 
Gehilfen: 
a) im ersten Gehilfenjahr 
b) im zweiten Gehilfenjahr 
c) im dritten Gehilfenjahr 
d) im vierten Gehilfenjahr 
e) nach dem vierten Gehilfenjahr 
f) nach dem vierten Gehilfenjahr und über 
24 Jahre alt. .. 
60 90 
70 9 
80 90 
—— 
—V — 
100 94 
Arbeiterinnen. 
unter 16 Jahre: 
a) im 1. Berufsjahr 
b) im 2. Berufsjahr 
2. Ungeübte über,16 Jahre: 
a) im 1. Halbjahr 
b) im 2. Halbjiahr 
Arbeiterinnen über 16 Jahre, die nachweislich mindestens 
ein Jahr in gleichartigen Betrieben tätig waren, gelten 
als geübte Arbeiterinnen;: 
a) im 1. Jahr in dieser Gruppe. 45 9 
b) im 2. Jahr in dieser Gruppe 5329 
c) nach dem 2. Jahr nach vollendetem 
16. Lebensfahr 
Der Spitzenlohn der Gehilfen () in den 
beträgt in Prozenten des Spitzenlohnes der 
in OrtsAniie 
. 574 
Ortsklassen IIl bis IV 
Ortsklasse 1 
— 
92 9 
38 9 
84 9 
20 
Aus den sich ergebenden Spitzenlöhnen werden die übrigen 
Altersklassen innerhalb der Ortsklasse nach der vorstehenden 
Altersklassenstaffelung errechnet.
	        
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