Full text: Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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B. Betriebskosten. 
Brennstoff mit Zuschlag für Anheizen und Abbrand . . . 
Mk. 5 200,— 
Instandhaltung, Reparaturen . . 
952,- 
Schmieröl, Putzmaterial 
„ 1160,- 
Speise- und Kühlwasser . 
„ 144,- 
Bedienung 
„ 1800,— 
Feuerversicherung, 1,4 %o 
„ 51,- 
Reinigung, Revision ... 
„ 190,- 
Abschreibung: Maschinen 7 % v. Mk. 22 900 
,. 1600,— 
Gebäude 2*/ 0 v. Mk. 13250 
„ 265,- 
4% Verzinsung des Anlagekapitals. . . 
„ 1446,- 
Beleuchtung 
» H2,— 
Summe 
Mk. 12 920,— 
Betriebskosten für 1 PS.-Stunde 3,56 Pfg. 
II. ay) Bedienungskosten (Maschinist, Heizer) sind am 
größten bei Dampfmaschinen wegen der Kesselwartung, am geringsten 
bei elektrischen Betrieben. Bei Gasmotoren, welche nicht die ganze 
Arbeitskraft des Wärters beanspruchen, ist die auf andere Arbeiten 
verbrauchte Zeit von den Bedienungskosten abzurechnen. Dagegen 
müssen bei großen Anlagen die Löhne der Hilfsarbeiter (für Anfuhr 
der Kohle, Abfuhr der Asche) sowie die Gehälter besonderer Beauf- 
sichtsbeamten, z. B. der Ingenieure, des Maschinenmeisters ein 
gerechnet werden. 
II. aß) Besondere Ausgaben, die den Kraftkosten im 
gezählt werden müssen, sind beispielsweise: .Versicherung der An 
lagen, Reinigung des Kessels, der Schornsteine, Gebühren für Kessel 
revision, Ersatz an Glühlampen. Überdies gehören hierher die Miete 
für die Unterbringung der Kraftmaschine in fremden Räumen, Grund 
stücksteuern, sonstige Abgaben und Bureaukosten. 
H. b) Indirekte Kosten: Bei der Verzinsung ist der 
gesamte Kapitalwert der Anlage zu berücksichtigen. Für die Höhe des 
Prozentsatzes ist der' landesübliche Zinsfuß einer Geldkapitalanlage 
maßgebend, oder auch die Verzinsung, welche man den Geldgebern 
bezahlen muß. Der Anteil der Betriebskraft an den allgemeinen 
Unkosten (z. B. äußere und innere Beleuchtung des Maschinenraumes 
und der Gebäude, Rollbahnkosten u. a.) ist nach den allgemeinen 
Grundsätzen über die Verteilung der Generalkosten zu berechnen. 
Die Abschreibung maschineller Anlagen ist abhängig von 
der Lebensdauer; diese i wieder wird beeinflußt durch Inanspruch 
nahme, Mehrbelastung, Druck usf. Maschinen, die Tag und Nacht 
arbeiten, werden selbstverständlich mit einem höheren Prozentsatz 
abzuschreiben sein als solche, welche nur einige Stunden des Tages 
arbeiten. (Vgl. § 53 ff.)
	        
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