— ' 8 —
a) Grundkosten:
1. Werkstoffkosten
2. Arbeitskosten
3. Sonderkosten
b) Ergänzungskosten:
d. h. allgemeine Kosten für die Produktion
und die Produktionsbereitschaft 1 * )
c) Absatz- und Handlungskosten:
d. h. allgemeine Kosten für den Verkauf,
für die Verkaufsbereitschaft und die Gesamtunternehmung
*)
d) Besondere Verkaufskosten
wie Versandfracht, Rabatt usf.
e) Reingewinnzuschlag
auf die Summe a-t-b-(-c
an Q
tD Ö
g S S
S g .3
M
® *
w £
m
<z>
CD
3
©
>
Nach dieser vorläufigen summarischen Zusammenstellung ist
der Begriff Selbstkosten der weitere,; jener der Erzeugungskosten der
engere. Die Selbstkosten bilden quasi den kaufmännischen Wert
und die Grundlage für den Verkehrswert, die Herstellungskosten
stellen den produktionstechnischen Wert des Erzeugnisses dar. Schon
daraus folgt, daß bei der Ermittelung der Selbstkosten Kaufmann
und Techniker mitzuwirken haben.
§ 4. Über das Schema der Selbstkosten ist mau sich ziemlich
einig. Meinungsverschiedenheiten bestehen nur hinsichtlich der Zuteilung
einiger Ausgaben und Verluste zu den Unkosten und die
Bestimmung dieser Begriffe sowie die Gruppierung der einzelnen
Unkosten. Die Formulierung: zu den Unkosten zählt man alles,
„was man nicht als Lohn oder Material verrechnen oder als Neuanschaffung
auf Inventarkonto verbuchen kann“,; ist schon für die
Eisengießerei nicht stichhaltig, für die diese Formulierung aufgestellt
wurde 3 ). Ob sich eine allgemein gültige, zweifelsfreie Begriffsbestimmung
finden läßt, ist fraglich. Wir verstehen unter
Unkosten alle Ausgaben, Leistungen und Verluste, die
bei der Einzelkalkulation nicht unmittelbar in
Rechnung gestellt werden können. Dabei ist es gleichgültig,
ob die Unkosten mit der Erzeugung oder mit dem Absatz
in unmittelbarer enger Beziehung stehen (Fäbrikations- und
direkte Absatzunkosten) oder nicht (allgemeine Unkosten der Erzeugung
und des Absatzes).
') Einschließlich der durch Abnutzung gerechtfertigten Abschreibungsbeträge
auf die Produktionsmittel.
! ) Einschließlich der Abschreibungen auf die Vertriebsmittel und der übermäßigen
Abschreibungen, sofern sie in toto in der Selbstkostenermittelung eingerechnet
werden und nicht teilweise aus dem Bruttoverkaufsgewinn genommen
werden.
3 ) Winkler, Eisengießerei, S. 43; dagegen Leber, a, a. 0. Seite 17.