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Ein Erzeuger, der bisher eine Ware für 240 Mk. mit 15%'
Nutzen verkaufte, und nunmehr 20% verdienen möchte, rechnet wie
folgt: '
240 Mk. alter Verkaufspreis
-7- 36 „ 15% Gewinn
204 Mk. Selbstkosten
51 „ + 25o/o
255 Mk. neuer Verkaufspreis.
Wer 20% am Verkaufspreis verdienen will, muß 25,%. auf die
Selbstkosten aufschlagen.
b) Durch einen Rohgewinnaufschlag sollen außer einer Gewinnquote
noch Kosten gedeckt werden:
1. Der Bruttogewinn wird auf die Anschaffungskosten
auf geschlagen; im Beispiel a l 1 sind die Anschaffungskosten 1750 Mk.;
ein Rohgewinnzuschlag von 32 % = 560 Mk. deckt 20 % Reingewinn
auf die Selbstkosten, 10% Handlungskosten und 20_%J Gewinn von
dem Handlungskostenzuschlag.
2. Der Bruttogewinn wird auf den Umsatz bezogen; bei einem
Verkaufswert von 2310 Mk. werden etwa 24 1 / i °/o 1 brutto verdient.
Die industrielle Kostenberechnung rechnet im allgemeinen nach
a l 1 ., der Warenhandel gewöhnlich nach a 2. oder b 2.
Die kaufmännische Gesetzgebung kennt nur die Begriffe
Börsen- oder Markt preis, Anschaffungs- und Herstellungspreis
[§ 261 Ziff. 1—3 des H.G.B.]. Der Begriff Selbstkostenpreis
erscheint erstmals in Entscheidungen zu dem früher
zitierten Wettbewerbsgesetz. Selbstkosten-, Einkaufs- bzw.
Herstellungs- oder Erzeugungspreis und Verkaufspreis
sind nicht gleichbedeutend 1 ).
II. Die Zusammensetzung des Verkaufs-, des Selbstkostenpreises
und des Herstellungswertes eines Fabrikates ergibt sich aus dem
folgenden Schema 2 ):
*) Über die Bedeutung der Gewinnzuschlftge in der Kriegsgesetzgebung
vgl. Alsberg, Kriegswucherstrafrecht, 2. Aufl., Berlin 1917, S. 48 ff.
s ) Die schon in früheren Auflagen durchgeführte scharfe Trennung ist
inzwischen allgemein übernommen worden. Auch die englische Literatur schließt
sich ihr an. Ridgway, Cost account in principle and practice (London, etwa
1911) S. 30 ff. unterscheidet: flat cost, works cost, Gross cost, selling price. Die
allgemeinen Kosten (establishment charges) trennt er in works charges und selling
charges.