Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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Ein  Erzeuger,  der  bisher  eine  Ware  für  240  Mk.  mit  15%'
Nutzen  verkaufte,  und  nunmehr  20%  verdienen  möchte,  rechnet  wie
folgt:  '
240  Mk.  alter  Verkaufspreis
-7-  36  „  15%  Gewinn
204  Mk.  Selbstkosten
51  „  +  25o/o
255  Mk.  neuer  Verkaufspreis.
Wer  20%  am  Verkaufspreis  verdienen  will,  muß  25,%.  auf  die
Selbstkosten  aufschlagen.
b)  Durch  einen  Rohgewinnaufschlag  sollen  außer  einer  Gewinnquote ­
  noch  Kosten  gedeckt  werden:
1.  Der  Bruttogewinn  wird  auf  die  Anschaffungskosten
auf  geschlagen;  im  Beispiel  a  l 1  sind  die  Anschaffungskosten  1750  Mk.;
ein  Rohgewinnzuschlag  von  32  %  =  560  Mk.  deckt  20  %  Reingewinn
auf  die  Selbstkosten,  10%  Handlungskosten  und  20_%J  Gewinn  von
dem  Handlungskostenzuschlag.
2.  Der  Bruttogewinn  wird  auf  den  Umsatz  bezogen;  bei  einem
Verkaufswert  von  2310  Mk.  werden  etwa  24 1 / i °/o 1  brutto  verdient.
Die  industrielle  Kostenberechnung  rechnet  im  allgemeinen  nach
a  l 1 .,  der  Warenhandel  gewöhnlich  nach  a  2.  oder  b  2.
Die  kaufmännische  Gesetzgebung  kennt  nur  die  Begriffe
Börsen-  oder  Markt  preis,  Anschaffungs-  und  Herstellungspreis ­
  [§  261  Ziff.  1—3  des  H.G.B.].  Der  Begriff  Selbstkostenpreis ­
  erscheint  erstmals  in  Entscheidungen  zu  dem  früher
zitierten  Wettbewerbsgesetz.  Selbstkosten-,  Einkaufs-  bzw.
Herstellungs-  oder  Erzeugungspreis  und  Verkaufspreis ­
  sind  nicht  gleichbedeutend 1 ).
II.  Die  Zusammensetzung  des  Verkaufs-,  des  Selbstkostenpreises
und  des  Herstellungswertes  eines  Fabrikates  ergibt  sich  aus  dem
folgenden  Schema 2 ):

*)  Über  die  Bedeutung  der  Gewinnzuschlftge  in  der  Kriegsgesetzgebung
vgl.  Alsberg,  Kriegswucherstrafrecht,  2.  Aufl.,  Berlin  1917,  S.  48  ff.
s )  Die  schon  in  früheren  Auflagen  durchgeführte  scharfe  Trennung  ist
inzwischen  allgemein  übernommen  worden.  Auch  die  englische  Literatur  schließt
sich  ihr  an.  Ridgway,  Cost  account  in  principle  and  practice  (London,  etwa
1911)  S.  30  ff.  unterscheidet:  flat  cost,  works  cost,  Gross  cost,  selling  price.  Die
allgemeinen  Kosten  (establishment  charges)  trennt  er  in  works  charges  und  selling
charges.
            
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