Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

Ml

_  r
r

hatte  die  Rechtsprechung  des  Reichsgerichts  den  in  der  Verordnung
nicht  genauer  umschriebenen  Begriff  Selbstkosten  in  zahlreichen
Entscheidungen  erläutert.  Die  Begründung  der  zweiten  Verordnung
vom  8.  Mai  1918  gab  endlich  eine  Rezeptur  für  die  Errechnung
des  Gestehungspreises  im  Sinne  dieser  Verordnung.  Danach  bilden
Unternehmerlolin,  Kapitalzins  und  Risikoprämie  Bestandteile  der  Gestehungskosten, ­
  d.  h.  hier  der  Selbstkosten,  soweit  dieser  Begriff
im  Einzelfall  einer  straf  gerichtlichen  Nachprüfung  unterzogen  wird.
Die  Risikoprämie  als  Selbstkostenbestandteil  ist  eine  Erfindung  der
Kriegswirtschaft.  Vorher  berücksichtigte  man  „unvorhergesehene“
Ereignisse  durch  Sicherheitszuschläge,  Abrundung  der  Beträge,  Erhöhung ­
  des  Gewinnzuschlages.
Dieses  Berechnungsschema  hat  jedoch  nur  Geltung  für  jene
Fälle,  in  denen  Kriegswucherverdacht  oder  übermäßige  strafrechtlich
zu  verfolgende  Preissteigerung  bestimmter  Gegenstände  vorliegen;
hatte  jedoch  keine  bindende  Kraft  für  die  Preisprüfungsstellen  bei
der  Errechnung  eines  angemessenen  Preises  als  Grundlage  für  zivilrechtliche
  Werk-  und  Kaufverträge  mit  der  Militärverwaltung.  Zur
Klärung  der  vorhin  angeschnittenen  Fragen  hat  diese  Verordnung
nicht  beitragen  können.  Die  Subjektivität  des  Begriffes  bleibt  auch
weiterhin  bestehen.
Hier  soll  nur  eine  Frage  grundsätzlich  erörtert  werden:  Gehören ­
  die  Zinsen  zu  den  Selbstkosten  oder  nicht?  In  dieser
Frage  sind  die  Meinungen  heterogen 1 ).
Es  sind  zu  unterscheiden  aktive  und  passive  Zinsen,  je
nachdem  sie  als  Einnahme-  oder  Ausgabeposten  erscheinen,  und
rechnungsmäßige  Zinsenverluste.  Hier  interessieren  nur
Zinsenausgaben  und  Zinsenverluste.  Besonderer  Erwähnung  bedürfen ­
  :  die  Zinsverluste  auf  das  Anlagekapital  und  die  Liager  -
zinsen,  das  sind  Zinsverluste  von  der  Fertigstellung  bis  zum  Verkauf ­
  des  Fabrikats  bzw.  Verluste  auf  die  Barauslagen  vom  Einkauf

’)  Vgl.  beispielsweise  Esch,  Über  den  Einfluß  der  Geschwindigkeit  der
Beförderung  auf  die  Selbstkosten  der  Eisenbahnen.  Jena  1911,  S.  13.  Er  unterscheidet ­
  Betriebskosten  und  Selbstkosten.  Die  Betriebskosten,  vermehrt  um  die
Verzinsung  des  in  Fahrzeugen  angelegten  und  des  sonstigen  Anlagekapitals, ­
  geben  die  Selbstkosten;  dagegen  Nördling,  Die  Selbstkosten  der
Eisenbahntransporte,  und  andere  Autoren,  welche  die  Zinsen  des  Anlagekapitals
nicht  zu  den  Selbstkosten  rechnen.  Vgl.  auch  Meitzer,  Die  Grundzüge  der
geschäftlichen  Kostenberechnung.  Saarbrücken  1910.  S.  21.  Berliner,  Abschreibungen ­
  und  Zinsen  in  der  Kalkulation.  In  der  Zeitschrift  für  Handelswissenschaft ­
  und  Handelspraxis.  1909.  In  den  praktischen  Beispielen  dieses
Buches  sind  wiederholt  Zinsen  verschiedener  Art  in  Rechnung  gestellt,  auch
dann,  wenn  dieses  Verfahren  mit  den  theoretischen  Erörterungen  nicht  in
Einklang  steht.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.