Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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bei  einem  Neuwert  von  30  000  Mk.  und  einem  Alter,  von  200  Jahren
gibt  die  untenstehende  Formel  E  =  11  250,—,  d.  i.  eine  jährliche
Abschreibung  von  0,1875  vom  Hundert.  Unter  der  Voraussetzung,
daß  die  Annahmen  richtig  sind,  ist  der  Ingenieur  im  Recht,  der  die
Bemessung  der  Amortisation  nach  dieser  Formel  fordert.  Danach
wäre  die  übliche  Abschreibung  auf  Gebäude  von  3  o/o,  auf  Maschinen
10—15o/o  usf.  nicht  gerechtfertigt.
Die  kaufmännischen  Abschreibungen  gehen  über  die  durch  die
technische  Entwertung  begründete  Höhe  hinaus.  Die  Bilanz  hat
neben  der  Darstellung  des  Vermögens  auch  den  Reingewinn  der
Unternehmung  nachzuweisen.  Diese  beiden  Aufgaben  der  Vermögensbilanz ­
  beeinflussen  in  entgegengesetztem  Sinne  die  Bewertung.  Wer
die  Größe  seines  Vermögens  für  den  31.  Dezember  beispielsweise
darstellen  will,  hat  die  Verkaufswerte,  die  Wertsteigerungen  der
Grundstücke,  den  tatsächlichen  zeitigen  Wert  der  Maschinen  usw.
zu  berücksichtigen,  diese  Werte  zu  schätzen  und  in  die  Bilanz
einzusetzen.  Wer  hingegen  den  wirklichen  Verdienst,  den  Reinertrag
seiner  Unternehmung  nachweisen  will,  wird  es  unterlassen,  Gewinne
in  Erscheinung  treten  zu  lassen,  die  nur  fiktiv  sind,  nicht  realisiert,
nur  buchmäßig  durch  Berücksichtigung  von  Wertsteigerungen  des
Terrains,  des  Verkaufswertes  der  noch  auf  Lager  befindlichen  Waren
u.  a.  entstehen.
Wir  sind  der  Meinung,  daß  der  Nachweis  des  Reingewinns  in
der  Vermögensbilanz  einer  den  Betrieb  unverändert  fortsetzenden
Unternehmung  das  Hauptziel  dieser  Bilanz  ist,  obgleich  wir  uns
dadurch  mit  der  herrschenden  Lehrmeinung  in  Widerspruch  setzen  v ).
Man  ermittelt  das  Vermögen  und  die  Schulden  für  einen  bestimmten
Zeitpunkt,  um  durch  Vergleichung  des  Anfangs-  mit  dem  Schlußvermögen ­
  den  Wertzuwachs  oder  die  Wertminderung  zu  berechnen;
die  Vermögensbilanz  ist  Mittel  zum  Zweck  der  Erfolgsberechnung. ­

Dem  Kaufmann  kommt  es  bei  der  Bemessung  der  Abschreibungsquote ­
  nicht  darauf  an,  daß  dies,e  der  Abnutzung  so  ganz  entspricht.
Für  ihn  bedeutet  Amortisation  Reservebildung,  Mehrung  des  Betriebskapitals ­
  (siehe  weiter  unten)  oder  Zurückhaltung  flüssiger  Mittel,
wenn  es  sich  um  eine  Gewinnverteilungsgesellschaft  handelt.  Hohe
Abschreibungen  verbilligen  späterhin  die  Herstellungskosten,  wenn
das  Vermögensobjekt  abgeschrieben  ist  und  trotzdem  bei  der  Produktion ­
  mitwirkt.  Der  Kaufmann  denkt  wirtschaftlich:  er  will  einen
in  sicherer  Aussicht  stehenden  Vermögensverlust  —  Verlust  durch
W  A 2
mäßige,  nach  ■■■■  ,—  steigt  sie  mit  dem  Alter.  Die  Formel  E  nimmt  das  arithmetische ­
  Mittel.  Vgl.  die  Tabelle  S.  232.
’)  Zustimmend  Schmalenbach.
            
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