Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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Anlagen  soll  der  Eigentümer  nicht  zu  den  Herstellungskosten  rechnen
dürfen?  „Diese  Wertminderungen  —  durch  Benutzung  —  sind
durch  die  Fabrikation  hervorgerufen  und  sind  gleichbedeutend  mit
den  Kosten,  die  für  Reparaturen  und  Ersatz  der  Gebäude,  Inventarien
und  Utensilien  ausgegeben  und  die  als  Betriebskosten  ebenfalls  in
den  Selbstkosten  der  Fabrikate  anteilig  enthalten  sind.  Ein  Grund
dafür,  daß  beide  Faktoren  verschieden  zu  behandeln  sind,  dürfte
schwer  zu  finden  sein.“
Zwischen  Ausgaben  und  Verlusten  ist  zu  unterscheiden.
Verluste  sind  Minderungen  am  Wert  oder  an  der  Menge  des
Vermögens-Objektes  oder  der  Leistung  ohne  Äquivalent;  z.  B.  Kurs-,
Gewichts-,  Gas-,  Wärme-,  Stromverluste,  Verluste  an  Forderungen,
durch  Wertzerstörung,  durch  Benutzung  u.  ä.  Ausgaben  sind  stets
an  eine  (sofortige  oder  spätere)  Geldwertbewegung  gebunden;  es
sind  Minderungen  des  Bestandes  an  aktiven  Vermögensteilen  (Barausgaben) ­
  oder  Minderungen  am  gesamten  Aktivvermögen  (durch
Kreditausgaben),  denen  eine  geldwerte  Leistung  des  Ausgabenempfängers ­
  gegenübersteht.  Verluste  und  Ausgaben  sind
also  nicht  identisch.  Der  Kaufmann  zwar  bezeichnet  auch
Ausgaben  zwecks  Erwerbung  einer  Leistung,  eines  Rechts  als  Verluste, ­
  bucht  sie  als  Verlust,  obgleich  solchen  Ausgaben  eine  Gegenleistung ­
  gegenübersteht:  den  Gehältern  die  Arbeitsleistung,  der.Miete
der  Gebrauch  des  vermieteten  Sachgutes,  der  Zinszahlung  die  Kapitalnutzung ­
  usf.  Bar-  oder  Kreditausgaben  werden  unmittelbar  verbucht, ­
  Verluste  hingegen  kommen  nur  mittelbar  zum  Ausdruck.
Hinsichtlich  der  Einrechnung  der  Abschreibungen  in  den  Herstellungswert ­
  bzw.  Selbstkostenwert  der  Fabrikate  sowie  hinsichtlich ­
  der  Bewertung  in  der  Jahresbilanz  glauben  wir  im  folgenden
eine  endgültige  Lösung  zu  bringen:
1.  Es  gibt  Abschreibungen,  die  weder  den  Erzeugungskosten ­
  noch  den  Selbstkosten  zuzurechnen
sind:  Übermäßige,  außerordentliche  und  interne  Abschreibungen.
Eine  Fabrik,  die  den  Zugang  an  Anlagevermögen  mit  Rücksicht
auf  die  Dividenden-  und  Bilanzpolitik  mit  100  o/o'  abschreibt,  oder
in  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  unter  den  Betriebsunkosten
verbucht,  kann  solche  Abschreibungsverluste  nicht  als  Bestandteil
der  Selbstkosten  ansehen,  ohne  sich  selbst  zu  täuschen.  Die
„Bilanz“abschreibungen  stimmen  nicht  in  allen  Unternehmungen
mit  den  „S  e  1  b  s  t  k  o  s  t  e  n“abschreibungen  überein.
2.  Die  Abschreibungen  auf  die  Produktionsmittel  gehören ­
  zu  den  Kosten  der  Produktion  bzw.  der  Produktionsbereitschaft, ­
  also  zum  Herstellungswert  im  Sinne  des  Gesetzes:
der  Verbrauch  an  Werkzeugen,  Substanzminderungen  etc.,  d.  h.  die
            
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