Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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hörigen  direkten  Herstellungskosten  (§  13)  zu  bewerten.
Darin  liegt  allerdings  eine  nicht  ganz  gerechte  Verteilung  der  allgemeinen ­
  Kosten.  Denn  das  Halbfabrikat  hat  bereits  einen  Anteil  an
diesen.  Durch  die  Bewertung  im  angegebenen  Sinne  wird  das  Jahr
der  Fertigstellung  mit  dem  ganzen  Betrag  belastet.  Doch  bleibt  es
dem  Unternehmer  unbenommen,  einen  verhältnismäßigen  Anteil  an
diesen  allgemeinen  Kosten  auch  dem  Halbfabrikant  zu  belasten 1 ).
Der  Bewertung  von  vorrätigen  Fabrikaten  zum
Selbstkostenpreis  liegt  eine  Absicht  zugrunde,  die
vielfach  nicht  erkannt  wird:  eine  transitorische
Buchung  der  allgemeinen  Kosten.  Die  Erzeugung  der
Ware  verursacht  Generalkosten,  die  beim  Verkauf  durch  erhöhten
Preis  gedeckt  werden  müssen;  da  nun  ein  Teil  der  Ware  unverkauft ­
  ist,  so  lastet  auf  diesen  Vorräten  auch  ein  Teil  der  allgemeinen
Kosten,  die  durch  den  zukünftigen  Verkauf  ausgeglichen  werden’
sollen.  Durch  die  Einrechnung  dieser  verhältnismäßigen  Anteile  in
den  Selbstkostenpreis  wird  dieser  Teil  der  Kosten  in  das  neue
Rechnungsjahr  mitübertragen,  vermindert  dort  den  zukünftigen
Jahresgewinn.  Diese  Art  der  Bewertung  bezweckt  also  eine  gerechtere
Verteilung  der  jährlichen  Generalkosten,  die  der  kaufmännischen
Auffassung  nicht  immer  entspricht.  Ebenso  könnte  ein  Warenhändler
durch  verhältnismäßigen  Aufschlag  zum  Einkaufswert  einen  Teil
seiner  Handlungskosten  in  das  nächste  Jahr  übertragen.  Verausgabte
Unkosten  sollen  im  Jahre  ihrer  Entstehung  als  Verluste  gebucht
werden.  Gut  fundierte  Unternehmungen  unterlassen  die  anteilsmäßige ­
  Übertragung  allgemeiner  Unkosten  und  verbuchen  die  Summe
aller  Kosten  vollständig  als  Verlust  des  laufenden  Jahres.
Falls  jedoch  die  Herstellung  eines  Fabrikates  mehrere  Betriebsjahre ­
  beansprucht,  z.  B.  der  Bau  von  Kriegsschiffen,  wird  der
Unternehmer  nur  durch  transitorische  Buchung,  d.  h.  durch  Einrechnung ­
  eines  Teiles  der  allgemeinen  Betriebskosten  zum  Herstellungspreis ­
  des  Halbfabrikates  ein  richtiges  Bild  von  der  wirtschaftlichen ­
  Lage  seines  Betriebes  erhalten.  Z.  B.:  Eine  Werft  arbeitet
drei  Jahre  an  einem  Schiffe;  im  ersten  Jahre  entstehen  Mk.  480000
Betriebsunkosten  bei  direkten  Kosten  von  Mk.  3  000  000,  im  zweiten
Jahre  520000.  Stellt  man  am  Ende  des  ersten  Jahres  nur  die  direkten
Ausgaben  mit  Mk.  3  000  000  als  Inventurwert  des  Halbfabrikates  ein,
so  erscheinen  in  diesem  Jahre  Mk.  480000,  im  zweiten  Mk.  520  000

')  Theoretisch  richtig  wäre  es,  vom  Verkaufswerte  des  Fabrikats  die  auf
die  Fertigstellung  noch  zu  verausgabenden  Kosten,  die  Verkaufsspesen  sowie
den  auf  die  Fertigstellung  entfallenden  verhältnismäßigen  Anteil  an  den  Verwaltungskosten, ­
  die  Zinsen  und  den  Untemehmergewinn  abzuziehen  Und  die
Halbfabrikate  mit  dem  so  berechneten  Wert  einzustellen  (Rehm,  a.  a.  O.  S.  714,
Anmerkung  7).
            
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