Object: Die Volkswirthschaftslehre

§ 159. Arbeitslohn. 
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Produktionskosten jeder einzelnen Leistung mindestens nicht gerade 
ebenmäßig beträchtlicher werden. 
Beim Eintreten von Kulturrückschritten sinkt hingegen der 
Arbeitslohn, weil mit diesen das Gesammteinkommen und die 
zahlungsfähige Nachfrage nach Arbeit abnimmt, wahrend gleich 
zeitig die Arbeiter zu Einschränkungen und zu einer geringeren 
Lebensart hingedrängt werden, insofern es denselben nicht aus 
nahmsweise gelingt, dem Einschwinden ihres Verdienstes durch 
vermehrte Anstrengungen, durch fleißigeres oder andauernderes 
Arbeiten ec., einigermaßen erfolgreich zu begegnen. 
Ein dauernd hoher Stand des Arbeitslohnes ist deshalb 
nur bei nachhaltig günstigen volkstvirthschaftlichen Zuständen 
möglich, weil eben nur unter dem Einflüsse dieser das Volks 
einkommen rascher zunehmen kann, als die Anzahl der Arbeiter. 
Ferner enthält hoher Lohn, indem er bei der gewaltigen Mächtig 
keit des Fortpflanzungstriebes entschieden die Vermehrung des 
künftigen Angebots an Arbeit begünstigt, schon an sich wieder 
eine Ursache zur Erniedrigung des Lohnsatzes, die ihrerseits 
mehr oder weniger nachwirken müßte, falls nicht durch die 
eigene Besonnenheit der Arbeiter im geschlechtlichen Leben die 
Vermehrung des Arbeitergeschlechts in angemessenen Schranken 
erhalten wird. 
§ 159. 
Ein dauernd hoher Stand des Arbeitslohnes ist 
auch wieder rückwirkend schon deshalb in volkswirthschaft- 
licher Beziehung forderlich, weil in Folge eines solchen Lohn 
standes sich nicht nur die wirthschaftliche Lage, mit dieser die 
körperliche und geistige Beschaffenheit und damit die Leistungs 
fähigkeit und Zuverlässigkeit der Arbeiter nachhaltig verbessert, 
sondern sich gleichzeitig mancherlei Uebel und Gefahren min 
dern, welche sonst ans einer gedrückten Lage der Arbeitenden 
hervorgehen. 
Plötzlich eintretende oder nur vorübergehende Lohn 
erhöhungen wirken jedoch keineswegs ebenso günstig. 
Ein dauernd hoher Stand des Arbeitslohnes entspricht schließ 
lich dem gemeinschaftlichen Interesse Aller, insbesondere auch dem 
der Unternehmer nicht weniger als demjenigen der auf fremde 
Rechnung und Gefahr hin Arbeitsthätigen. Für erstere hat die
	        
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