302 Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige.
Arbeit eines tüchtigen, zuverlässigen und deshalb gut bezahlten
Arbeiters jedenfalls mehr Werth, als diejenige einer zwar geringer
gelohnten aber verhältnißmäßig minder leistnugsfähigeil und mehr
Ueberwachung bedürfenden Arbeitskraft. Letztere hingegen vermögen
sich nebst ihren Familien angemessener zu erhalten und
sind dabei weniger ans den ohnehin unsteteren Mitverdienst von
Frau und Kindern durch deren auswärtiges Arbeiteil angewiesen,
durch welches so leicht das Familienleben, die hauswirthschaftliche
Ordnung und die „familienwirthschaftliche" Bedürfnißbefriediguug,
die Kindererziehung und die sittliche Entwickelung der ' noci)
unreifen Jugend leidet. Ein solcher Lohirstand macht ferner Ergänzungen
durch Unterstützungen unnöthiger, welche ohnedem
meist unvermeidlich sind, gestattet ben Unternehmern, sich mehr auf
leitende Fürsorge („freie Patronage") zu beschränken, erleichtert
die öffentliche Last der Armenpflege und versetzt überhaupt erst
die Arbeiter in die Lage, ein eintretendes Mißgeschick, eine
Theuerung re. selbst zu übertragen, während dies dann unmöglich
ist, wenn bei einer bereits auf das geringste Maß des äußerst
Nothwendigen beschränkten Lebensweise weitergehende Entsagungen
fast unthunlich geworden sind.
Plötzlich eintretende oder nur vorübergehende Lohnerhöhungen
wirken nicht in derselben Weise wohlthätig, denn jene können
nicht sogleich und diese mindestens nicht nachhaltig auf die wirthschaftliche
Lebensart und Lage der Arbeiter Einfluß gewinnen.
War selbige bisher eine sehr beschränkte, so kommt es wohl sogar
vor, daß die Arbeiter zunächst und bis sie ihren Lebensgenuß zu
erweitern gelernt haben, iveniger und nur so viel arbeiten, als
gerade nothwendig ist, um die seither gewohnten Bedürfnisse
befriedigen zu können. Anderen Falls wird der zeitweilige Mehrverdienst
häufig genug durchaus nicht etwa zur Aufbesserung des
Wohlstandes, sondern int Nichtbedenken der Zukunft vielmehr
lediglich dazu benutzt, einstweilen flotter zu leben und materiellen
Genüssen in ausgedehnterem Umfange zu fröhneu, wonach alsdann,
nach Wiederaufhören der guten Zeit, nichts weiter erübrigt,
als Unzufriedenheit über Verschlechterung des Erwerbs und in
Folge hiervon Mißstimmung gegen die Arbeitsgeber.
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Es erscheint hiernach schließlich ebensowohl zweckwidrig,
den Arbeitslohn durch beschränkende Lohntaxen niedrig