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nicht in der Zentrale geführt, da sie nur in bestimmten Gegenden
verlangt werden. Auch hier wird natürlich die Bezirkseinteilung dann
durchbrochen, wenn, wie es zuweilen vorkommt, auch Vereine anderer
Bezirke den betr. Artikel wünschen. Das sind aber alles Sonderfälle,
die der Bezirkseinteilung ihre Berechtigung nicht nehmen. Nicht
immer findet die Bezirkseinteilung die Beachtung der Konsumvereine
bei ihren Bestellungen. Es kommen immer wieder Fälle vor, wo die
Aufträge an das Zentrallager anstatt an das Zweiglager und umgekehrt
gegeben werden, was unnütze Arbeit verursacht.
Die G. E. G. hat ihr Warenlager in verschiedene Abteilungen
eingeteilt, wie sie in der Fußnote aufgeführt finb. 22 a) Diese Aufstellung
zeigt uns gleichzeitig, auf welche Waren sich die Vermittlung
22 a) Abteilung A:
Südfrüchte, Reis, Hülsenfrüchte, ganze Gewürze, Sämereien usw.
Abteilung B;
Butter, Eier, Salz, Käse, Fleisch- und Wurstwaren, Fischwaren usw,
Abteilung 6:
Margarine, Pslanzeubutter, Feuerungsmaterialien, Präparate, chemische
Produkte, Kalziumkarbid, Zichorien, geröstetes Getreide, Milch,
Mineralwasser, Spirituosen, Wein, Essig, Mostrich, gemahlene Gewürze,
Teigwaren, Papierwaren, Hafer- usw. Fabrikate, Aörrgemüse,
Petroleum, Kerzen, Soda, Stärke, Borax, Dochte, Drogen, Schmierund
Treiböle, Benzin.
Abteilung v (Kontor und Lager in Gröba):
Manufaktur- und Kurzwaren, Schuhwaren.
Abteilung E:
Zucker, Schmalz, Heringe, Zuckerhonig, Sirup, Honig.
Abteilung F;
Getreide und Mühlenfabrikate.
Abteilung 0:
Speise- und Breunöle, Marmeladen, Früchte- und Gemüsekonserven,
Fruchtsirupc, eingesottene Beeren, eingelegte Gurken, Sauerkohl,
Zündhölzer, Kartoffeln, Kartoffelmehl, Zwiebeln, frische Gemüse.
Abteilung 8:
Rohkaffee, Röstkaffee.
Abteilung J:
Maschinen, Geschästsinventar, Hausstandsartikel.
Abteilung X:
Kakao und Schokolade, Tee, Biskuits und Kakes, Honig- und Lebkuchen,
Zitronat und Orangeat, Zuckerwaren, Christbaumschmuck.
Abteilung 5:
Seifen, Zigarren, Kautabak und Tabakfabrikate, Sichcrheitszündhölzer.