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VII. Kap.: Selbfthilfc
Eine Berufsorganisation, die, wie die bisher gefchilderten, ausfchliefzlich
Hausinduftrielle umfaßt, ift der Bergifch-Niederrheinifche
Bandwirkermeifterverband. *) Er entfernt fich zwar infofern
von dem rein gewerkfchaftlichen Typus, als er kein Kaffenwefen ausgebildet
hat und darum auch zum Streik, einem wichtigen Mittel in der gewerkfchaft
lichen Tätigkeit, fich als unfähig erweifen würde. Aber das Hauptziel der
Gewerkfchaften, tarifliche Lohnvereinbarung, hat der Verband
in muftergühiger Weife erreicht, und darum verdient er hier Erwähnung.
Mit Beginn der 90er Jahre trat für die bergifche Bandinduftrie eine heftige
Krife ein. Wechfel der Mode, Ausdehnung der Fabrikarbeit und Entziehung
des auswärtigen Marktes durch Verpflanzung der Induftrie in neue Gebiete
waren Haupturfachen. Die Folge des verminderten Abfatzes war Preisdrücken
unter den einzelnen Firmen, Lohndrücken den Arbeitern gegenüber. Da taten
fich 1892 die Bandwirker der Hauptorte für Heiminduftrie zum „Verband
bergifcher Bandwirkermeifter“ zufammen. In den folgenden Jahren fchloffen
fich noch weitere Gemeinden an. 1903 gelang es, auch die bisherigen Kon
kurrenten am Niederrhein, namentlich zu Anrath, zum Anfchlufz zu bringen.
Sitz des Verbandes ift gegenwärtig Ronsdorf. Schon 1892 trat die erfte Lohn
lifte mit Mindeftlohnfätzen in Kraft. Diefe Vereinbarungen wurden immer
mehr vervollkommnet, bis fie 1910 durch den Vertrag zwifchen der „Vereinigung
der Damenband- und Herrenhutbandfabrikanten und verwandter Branchen“
und dem Bergifch-Niederrheinifchen Bandwirkermeifterverband ihre gegen,
wärtige Form erhielten (f. Anlage X). Die Beteiligten verpflichten fich,
die Artikel der Lohnlifte nur für Mitglieder der Vereinigung bzw. nur durch
Mitglieder des Verbandes arbeiten zu laffen, und zwar nur zu den in der Lohn-
lifte aufgeführten Löhnen und Bedingungen. Zur Überwachung wird gemein-
fam ein Kontrolleur gewählt. Für Übertretungen find Vertragsftrafcn feft-
gefetzt. Streitigkeiten werden einem Schiedsgericht überwiefen. Die Haupt-
ftärke des Verbandes beruht auf feiner M o n o p o 1 f t e 11 u n g für die Lohn-
Jiftenartikel. Der Verband befitzt im „Bandwirker“ feit 1906 ein eignes Fach
organ. Bandftühle, Motoren ufw. find Eigentum der Bandweber. Gearbeitet
wird mit elektrifchem Antrieb, der hier nur Vorteile für die Heimarbeiter
mit fich brachte. * 2 ) Wenn auch die auswärtige Konkurrenz die Meter
löhne in den letzten Jahren für die fchwerern Waren herabdrückte, fo
hat (ich doch, gleiche Befchäftigung vorausgefetzt, dank technifcher Ver-
*) Die Mitteilungen hierüber verdanken wir befonders Herrn Heinrich Fahren-
brach, Bezirksleiter des Zentralverbandes chriftlicher Textilarbeiter Deutfchlands
in Barmen.
2 ) „Der Bandwirker“ 1912, Nr. 6.