Full text : Moratorien und andere Sonderregelungen des Zahlungsverkehrs im Auslande

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MONTENEGRO

Inhalt  im  einzelnen

Die  vor  dem  25.  Juli  d.  J.  fällig  gewordenen  Zahlungen  sind  um  sechs
Monate  nach  der  Mobilmachung  in  Montenegro  verlängert.  Von  dieser  die
Zivilbevölkerung  und  Handelswelt  betr.  Vergünstigung  sind  Miets-  und
landwirtschaftliche  Pachtbeträge  sowie  Zahlungen  für  Nahrungsmittel  ausgeschlossen. ­
  Bezüglich  Bankdepots  wird  mangels  eigenen  Gesetzes  die
Maßregel  österreichisch-ungarischer  Banken  befolgt,  die  alle  fünfzehn  Tage
fünf  Prozent  des  Depots  auszahlen.
            
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