UNGARN
Nachtrag (12. Dezember 1914)
Inhalt im einzelnen
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Der Sequestrikurator kann nur dann die selbständige Führung des Ge
werbes oder des kaufmännischen Geschäftes übernehmen, wenn der Schuldner
oder dessen Betrauter das Gewerbe oder das Geschäft nicht fortführen. In der
Anweisung muß des weiteren die Summe bestimmt werden, welche aus den
einlaufenden Einkünften dem Schuldner oder der notwendigen Erhaltung jener
Personen zuzuwenden ist, zu deren Erhaltung der Schuldner laut Gesetz oder
laut gesetzlicher Praxis verpflichtet ist.
Im Falle einer außerordentlichen, sicherstellungsweisen Exekution kann
die Überführung der Mobilien (§ 76, G.-A. LX : 1881) nicht stattfinden.
§ 6. Der 3. Absatz des § 230, G.-A. LX : 1881), findet im Falle einer
außerordentlichen sicherstellungsweisen Exekution mit der Abweichung An
wendung, daß vom Gesichtspunkte der Priorität des auf die gepfändeten Mo
bilien erworbenen Exekutionspfandrechtes alle Gläubiger, für deren Forderungen
eine außerordentliche, sicherstellungsweise Exekution geführt wurde, weiteres
alle Gläubiger, die nach der Vollziehung der außerordentlichen sicherstellungs
weisen Exekution bis zu dem Zeitpunkte der in dem Erlaß des Ministeriums
über die Aufhebung des Moratoriums festgestellt werden wird, im Exekutions
wege ein Pfandrecht erworben haben, so zu betrachten sind, als hätten sie die
Exekution gemeinsam zu der Zeit geführt, in der die außerordentliche sicher
stellungsweise Exekution zugunsten des ersten Gläubigers vollzogen wurde.
Jene Forderungen aber, welche im Sinne der Punkte 6, 8, 9 und 11 des
§ 4 des vierten Moratoriumerlasses einen Aufschub nicht erleiden oder aus
öffentlichen Forderungen stammen, finden vor den im vorstehenden Absatz
hervorgehobenen Forderungen Befriedigung, untereinander in der Reihenfolge
üer Vollziehung der Exekution, ohne Rücksicht darauf, wann bis zur Höhe
dieser Forderung das Exekutionspfandrecht entstanden ist.
Die Priorität jener Gläubiger, die noch vor der Vollziehung der außer-
0r dentlichen sicherstellungsweisen Exekution ein Exekutionspfandrecht erworben
haben, bleibt unberührt.
Unberührt bleibt ferner die Priorität jener Forderungen, denen im Sinne
des Gesetzes eine privilegierte Befriedigung zusteht.
§ 7. jene Partei, gegen die eine außerordentliche sicherstellungsweise
Exekution verfügt wurde, kann gegen den verfügenden Bescheid, dem § 232,
EL'A. LX: 1881 entsprechend, auch dann Berufung einlegen, wenn die Exekution
Segen die Verfügungen dieser Verordnung verstoßend angeordnet wurde.
Das Bezirksgericht, das den angegriffenen Bescheid erbrachte, kann der
Berufung im Notfälle nach Anhörung der Interessenten selbst entsprechen, gegen
welchen Beschluß dann desgleichen die Einlegung der Berufung erfolgen kann.
§ 8. § 236 des G.-A. LX: 1881 findet auf die außerordentliche sicher
stellungsweise Exekution entsprechende Anwendung, mit der Abweichung, daß
die in dem zitierten Paragraphen erwähnte Präklusivfrist von dreißig Tagen,
bei Forderungen, die unter das Moratorium fallen von jenem Tage, nach Er-
oschung des Moratoriums an gerechnet werden müssen, an dem die Schuld zu
zahlen ist. (Zweiter Moratoriumverfahrenserlaß § 2, Absatz 1.)