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Die tnit dem Inkasso von Akzepten beauftragte Stelle wäre anzuweisen,
alles zur Erhaltung des Regreßrechts Erforderliche zu veranlassen (wichtig z. B.
für den Fall der Abänderung der bestehenden Bestimmungen).
Zu 3. Bankguthaben.
Die Banken machen im allgemeinen von der weiter oben unter 3.
genannten gesetzlichen Erleichterung Gebrauch, zahlen aber manchmal guten
Kunden oder nach besonderer Vereinbarung auch sofort höhere Beträge als
Frs. 1000 aus. Es wird zunächst versucht werden müssen — z. B. durch die
Deutsche Bank — das gesamte Guthaben oder größere Teilbeträge einzuziehen,
sei es mittels Schecks, sei es mittels geforderter Überweisung an die Deutsche
Bank in Brüssel. Im Falle — wahrscheinlicher — Nichterfüllung sind die Be
träge einzuziehen, die zufolge der oben unter A 3. wiedergegebenen Verord
nung des Deutschen Generalgouverneurs vom 23. September, besonders Punkt a,
gezahlt werden müssen. Für die Zeit nach dem 31. Oktober würden etwaige
neue gesetzliche Anordnungen zu berücksichtigen sein. Ratsam wird es sein, die
Deutsche Bank um sofortige Weiterüberweisung aller Eingänge zu ersuchen. So
weit bedeutende Summen in Frage kommen, ist durch persönliche Unterhandlung
an Ort und Stelle vielleicht mehr zu erreichen als durch schriftlichen Verkehr.
Zu 4. Sparkasseneinlagen.
Die Deutsche Bank, Filiale Brüssel, wird auf Ansuchen Sparkassengelder
(bei der Caisse d’Epargne et de Retraite) einziehen. Dazu müssen ihr zu
gesandt werden
a) das Sparkassenbuch;
b) eine Vollmacht.
Der im Sparkassenbuch genannte Eigentümer hat letztere zu unter
schreiben; seine Unterschrift ist amtlich zu beglaubigen. Vollmachtsformulare
sind bei der Handelskammer in Berlin hinterlegt worden und können von dort
bezogen werden.
Sonstige Bemerkungen.
Der Reiseverkehr nach und in den okkupierten Gebieten ist zurzeit zwar
schwierig, aber möglich. Zur Reise bedarf es einer amtlichen Erlaubnis. Außer
halb Brüssels und allenfalls der bedeutendsten Provinzstädte (Lüttich, Namur,
Verviers, Charleroi) ist jegliche Vermittlung erschwert. Außerhalb des Okku
pationsgebiets, z. B. zurzeit in Antwerpen, ist die Zivilverwaltung zur Unter
stützung und Vermittlung außerstande. Eine Verantwortung für den richtigen
Eingang von Wertsachen kann von der Zivilverwaltung nicht übernommen
werden. Bis zur Wiederaufnahme eines geregelten Postverkehrs nach und von
Brüssel wird die Zivilverwaltung den Briefverkehr mit der Deutschen Bank ver
mitteln. Die auszuhändigenden Briefe dürfen nicht geschlossen werden, wohl
aber der äußere Umschlag mit der Adresse der Zivil Verwaltung."
Herr v. Sandt weist ausdrücklich darauf hin, daß die Verkehrsmöglich
keiten in Belgien zurzeit noch ziemlich beschränkt sind und eine regelmäßige
Postverbindung noch nicht besteht, deshalb die Verlustgefahr für Wechsel und
Briefe nicht außer Acht gelassen werden dürfe.