Full text : Moratorien und andere Sonderregelungen des Zahlungsverkehrs im Auslande

ENGLAND

Inhalt  im  einzelnen

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Wenn  das  liquidierende  Mitglied  ein  Broker  (Makler)  ist.
3.  Mitglieder,  welche  mit  ihm  Engagements  laufen  haben,  sollten  sich
an  die  Official  Assignees  (Masseverwalter)  wenden  wegen  der  Namen  und
Adressen  der  [eventuellen]  Kunden,  für  welche  die  Engagements  laufen.
4.  Wenn  der  Kunde  mit  der  Zahlung  rückständig  ist,  so  sollten  alle  für
ihn  laufenden  Engagements  durch  Verkäufe  oder  Käufe  im  offenen  Markte  in
Übereinstimmung  mit  den  Official  Assignees  (Masseverwaltern)  gemäß  den  Anordnungen ­
  des  Oläubigerkomitees  glattgestellt  werden.
Eine  Eintragung  des  Stock  (Fonds)  oder  der  Aktien  in  das  „Buch"  (genieint ­
  ist  vermutlich  das  Buch  des  Maklers)  ohne  eine  endgültige  Abmachung
niit  dem  Kunden  gilt  nicht  als  Glattstellung.
5.  a)  Wenn  der  Kunde  nicht  in  seinen  Zahlungen  rückständig  ist,  so
sollte  das  Mitglied  sich  sofort  mit  ihm  in  Verbindung  setzen.  Falls  gewünscht,
werden  die  Official  Assignees  (Masseverwalter)  ein  in  Anwendung  zu  bringendes
Briefformular  zur  Verfügung  stellen.
b)  Ein  Kunde,  welcher  nicht  in  seinen  Zahlungen  rückständig  ist,  muß
seine  Geschäfte  zu  dem  Engagementskurs  (NB.  zu  dem  vereinbarten  Kurs)
glattstellen,  oder,  wenn  es  sich  um  reportierte  Effekten  handelt,  zu  dem  letzten
Liquidationskurs  und  Satz.
c)  Der  Kunde  kann  seine  Geschäfte  direkt  mit  dem  Mitgliede  glattstellen
oder  einen  Makler,  Bankier  oder  andern  Vermittler  ernennen,  um  die  Glattstellung ­
  für  ihn  vorzunehmen,  aber  kein  Mitglied  ist  gezwungen,  von  dem
Kunden  Instruktionen  anzunehmen  to  „make  down"  (abwickeln).
d)  Wenn  der  Kunde  Instruktionen  zur  Glattstellung  gibt,  so  steht  es  dem
Mitglied  frei,  sie  zu  befolgen;  die  Differenz  zwischen  dem  ursprünglich  vereinbarten
  Kurs  und  dem  Glattstellungskurs  ist  seitens  des  Kunden  an  das
Mitglied  oder  seitens  des  Mitglieds  an  den  Kunden,  je  nach  Lage  des  Falles,
zu  zahlen.  Eine  Eintragung  des  Stock  (Fonds)  oder  der  Aktien  in  das  „Buch“
ohne  endgültige  Abmachung  mit  dem  Kunden  gilt  nicht  als  Glattstellung.
e)  Wenn  der  Kunde  nach  ordnungsmäßigem  Avis  bis  3  Uhr  an  dem
^ a ge,  welcher  dem  Schiebungstage  vorangeht,  [oder  bis  11  Uhr  an  einem
Sonnabend,  wenn  der  Schiebungstag  ein  Montag  ist,]  keine  Instruktionen  gibt,
so  >st  das  Mitglied  zu  sofortiger  Glattstellung  berechtigt.
6.  Sobald  ein  Kunde  seine  Geschäfte  persönlich  glattgestellt  oder  das
Mitglied  sich  einverstanden  erklärt  hat,  to  make  down  (abzuwickeln)  mit  einem
neuen  Makler,  muß  eine  ergänzende  Aufstellung  den  Official  Assignees  (Massever
 waltern)  eingereicht  werden,  welche  nur  die  glattgestellten  Transaktionen
aufführt.
            
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