Full text : Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

Erwägungen  als  zweckmäßig  erweisen,  daß  man
die  Armee  als  einen  selbständigen  Körper  auffaßt,
der  gewissermaßen  als  gewöhnlicher  Kaufmann
auftritt.  Es  kann  so  unter  Umständen  das  Gesamtwohl ­
  am  meisten  gewinnen.  Es  ist  aber  auch
möglich,  daß  nur  die  Berücksichtigung  allgemeinstaatlicher ­
  Gesichtspunkte  diesen  Erfolg  sicherstellt. ­
  Ob  das  eine  oder  das  andere  anzustreben
ist,  kann  nicht  von  vornherein  entschieden ­
  werden,  es  erfordert  diese  Entscheidung ­
  grundsätzliche  Erwägungen  von  Fall
zu  Fall.
Allgemeine  Gesichtspunkte  kommen  auch  in
Frage,  wenn  das  Prinzip  der  Zentralisation  oder
Dezentralisation  erörtert  wird.  Auch  in  diesem
Falle  reichen  rein  fiskalische  Erwägungen  keineswegs ­
  aus.  Die  Vorteile  und  Nachteile  beider  Organisationstypen ­
  treten  besonders  im  Kriegsfall
zutage.
Diejenigen,  welche  im  Kriegsfälle  eine  größere
Zentralisation  wünschen,  werden  auch  im  Friedensfall ­
  für  die  Schaffung  von  Zentralisationskaders ­
  eintreten,  während  jene,  die  im  Kriege  die
Dezentralisation  für  nötig  erachten,  auch  im  Frieden
analoge  Maßnahmen  zu  befürworten  pflegen.
Wenn  dies  die  Armee  tut,  muß  aber  auch  das
übrige  Staatsleben  darauf  Rücksicht  nehmen.
Dadurch  greift  wieder  das  Problem  über  den
Rahmen  der  Militärwirtschaft  weit  hinaus  und
betrifft  bereits  die  Gesamtwirtschaft.  In  Oesterreich-Ungarn ­
  werden  die  militärwirtschaftlichen
Maßnahmen  insbesondere  durch  die  staatliche
Struktur  bedingt.  Der  für  Heereslieferungen  bis
zu  einem  erheblichen  Ausmaß  zur  Anwendung
kommende  Quotenschlüssel,  wenn  es  sich  um  die
Beteiligung  österreichischer  und  ungarischer  Lieferanten ­
  handelt,  veranlaßt  bereits  Maßnahmen,
die  nicht  rein  fiskalischen  Interessen  dienen.  Und
wenn  heute  insbesondere  seitens  Galiziens  gefordert ­
  wird,  daß  die  einzelnen  Kronländer  in  bestimmter ­
  Weise  zu  berücksichtigen  seien,  so
handelt  es  sich  dabei  wieder  um  Forderungen
zugunsten  des  öffentlichen  Wohls  der  Monarchie
oder  einzelner  Gebiete  derselben.
Wir  sehen,  wie  schon  in  Friedenszeiten,  die
rein  fiskalischen  Tendenzen  durch  andere  zurückgedrängt ­
  werden;  noch  stärker  dürfte  das  in
Kriegszeiten  der  Fall  sein.  Während  aber  in  Friedenszeiten ­
  eher  die  Erwägungen  zugunsten  der
Zivilbevölkerung  erfolgen,  dürfte  im  Kriegsfall  das
Gegenteil  der  Fall  sein.  Die  militärischen  Ziele
pflegen  dann  alle  anderen  in  den  Hintergrund  zu
schieben,  wenn  auch  die  leitenden  Politiker  immer
bemüht  sein  dürften,  die  Gesamtheit  im  Auge  zu
behalten.  Es  gelingt  freilich  nie  ganz,  die  Fülle
der  Probleme  immer  auf  die  obersten  Ziele  hin
zu  orientieren.  Vieles  geschieht  durch  die  Bestrebungen ­
  einzelner  Organe,  die  zwar  durch  ihre
Struktur  der  Gesamtheit  angepaßt  sind,  aber
in  den  einzelnen  Aktionen  oft  ein  unabhängiges ­
  Dasein  besitzen.

Die  Frage,  wann  die  Beschaffung  der  Güter
durch  Geld,  wann  jene  durch  Verwaltungsmaßnahmen ­
  im  Interesse  des  Staates  vorzuziehen  ist,
wann  Mischungen  beider,  kann  nicht  allgemein
beantwortet  werden.  Vor  allem  dürfen  wir  nicht
vergessen,  daß  die  Beschaffung  auf  kommerziellem ­
  Wege  immer  den  Vorteil  voraus  hat,  daß  sie
der  Tradition  entspricht  und  damit  den  zahllosen
Einrichtungen  und  Gewohnheiten,  die  sich  im
Laufe  von  Jahrhunderten  gebildet  haben.  Damit
ist  nicht  gesagt,  daß  alles  Ueberlieferte  gut  ist,
wohl  aber,  daß  die  Beseitigung  überkommener
Institutionen  mit  ihren  zahllosen,  oft  unübersehbaren ­
  Nebenwirkungen  immer  ausdrücklich  in
Rechnung  zu  stellen  ist.
Wenn  im  folgenden  zunächst  die  mehr  kommerziellen ­
  Methoden  der  Bedarfdeckung,  sowie
die  Beschaffung  der  Geldmittel  behandelt  werden,
so  geschieht  dies  deshalb,  weil  diese  Formen,
solange  ein  Krieg  nicht  besonders  große  Dimensionen ­
  annimmt,  mit  mäßigen  Modifikationen  erhalten ­
  bleiben  dürften.  Im  Weltkrieg  freilich  ist
das  Zurücktreten  der  Geld-  und  Kreditwirtschaft
gar  nicht  unmöglich,dann  haben  die  hier  an  erster
Stelle  gegebenen  Betrachtungen  geringere  Bedeutung. ­

V.  Aufgaben  und  Wesen  des  Geldes.
Kriegsfinanzielle  Probleme  kann  man  im  allgemeinen ­
  ruhig  öffentlich  besprechen,  da  es
eigentlich  wenig  zu  verheimlichen  gibt.  Es  sind
mehr  Einzelheiten  und  konkrete  Daten,  die  man
nicht  zu  veröffentlichen  pflegt,  die  grundsätzlichen
Probleme  dagegen  —  und  die  sind  hier  für  uns
das  wichtigste  —  können  auf  Grund  der  allgemein ­
  bekannten  Daten  besprochen  werden.  Wenn
der  finanzielle  Apparat  im  Kriegsfälle  gut  funktionieren ­
  soll,  muß  eine  verhältnismäßig  große
Zahl  von  Menschen  über  ihr  Verhalten  orientiert,
auch  müssen  viele  Maßnahmen  getroffen  werden.
Von  den  geheim  gehaltenen  Vorkehrungen  verdient ­
  übrigens  ein  erheblicher  Teil  die  Geheimhaltung ­
  kaum,  weil  sich  jeder  ohne  sonderliche
Schwierigkeit  ausmalen  kann,  worin  sie
wohl  bestehen  dürften.  Die  öffentliche  Erörterung
kriegswirtschaftlicher  Fragen  ist  aber  im  allgemeinen ­
  ein  großer  Gewinn,  weil  prinzipielle
Mängel  zutage  kommen  und  weil  die  Beseitigung
solcher  Mängel  durch  die  wissenschaftliche  Diskussion ­
  meist  wertvoller  sein  dürfte,  als  die  Verheimlichung ­
  von  oft  recht  untergeordneten  Maßnahmen.
Die  öffentliche  Diskussion  kann  denkenden  Menschen, ­
  welche  außerhalb  der  militärischen  und
zivilen  Verwaltung  stehen,  Gelegenheit  bieten,
Anregungen  zu  geben  und  vorgeschlagene  Maßnahmen ­
  zu  kritisieren.  Dies  ist  deswegen  nicht
unwichtig,  weil  in  der  Gegenwart  in  kriegswirtschaftlicher ­
  Hinsicht  wenig  geschehen  ist  und
daher  möglichst  alle  geeigneten  Kräfte  genützt
werden  sollten.
Die  Beschaffung  von  Geld  seitens  des
Staates  dient  einem  doppelten  Zweck.  Einerseits
kann  das  Geld  dazu  dienen,  dem  Staat  einen
            
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