Full text : Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

2<J

Tabelle  XX.

Güterbewegung  in  der  Geld-  und  Naturalwirtschaft

Fall

Zeitpunkt

Vorgang

Zivilbevölkerung

Regierung

Armee

A

B

C

t,

Produktion

a
10  Noten

b
10  Noten

C
10  Noten

—

-4->

t  2

Geldsteuer  von  50°/ o

a
5  Noten

b
5  Noten

c
5  Noten

15  Noten

—

o
-4-*
V-XJ


t  3

Verkauf

b
2
10  Noten

c
2
10  Noten

a
T
10  Noten

a  b  c
2»  2’  2

—

<L>
o

14

Abgabe  an  die  Armee

b
2
10  Noten

c
2"
10  Noten

a
2
10  Noten

—

a  b  C_
~2>  2~>  2

t,

Konsum

10  Noten

10  Noten

10  Noten

—

...  —

-«-J

t,

Produktion

a

b

c

—

kJ
o
(/)
it

  2

Naturalsteuer
von  100°/ 0

—

—

—

a,  b,  c

—

jä
kJ
i—
3
'S
z

t  3

Abgabe  an  die  Armee
und  Zivilbevölkerung

b
2

c
~2

a
~2

—

a  b  _c
T’  ~2>  'i

t  4

Konsum

—

—

—

—

—

Wenn  während  eines  Weltkrieges  die  Geldund
  Kreditordnung  versagen  sollte,  dürfte  es  wohl
genügen,  wenn  nur  die  wichtigsten  Bedarfsartikel
von  Staats  wegen  beschafft  und  abgegeben  werden.
Die  zahlreichen  Uebergänge  von  einer  Geldwirtschaft ­
  mit  völlig  freier  Konkurrenz,  zu  einer
staatlich  kontrollierten  und  zu  einer  Naturalwirtschaft ­
  können  hier  nicht  näher  erörtert
werden.  Ausdrücklich  sei  nur  hervorgehoben,
daß  an  sich  auch  eine  Naturalwirtschaft
mit  freier  Konkurrenz  denkbar  ist,  daß  dieselbe
aber  im  Kriegsfälle  kaum  sehr  viele  Vorzüge  vor
der  Geldwirtschaft  mit  freier  Konkurrenz  haben
dürfte.
Die  Großnaturalwirtschaft  mit  Naturalanleihen
und  Naturalsteuern  ist  insbesondere  dort  am
Platze,  wo  die  Bauern  wenig  Geld  zur  Verfügung
haben  und  der  Staat  auch  kein  Geld  in  den
Kassen  hat.  In  manchen  Fällen  wird  es  genügen, ­
  wenn  der  Staat  Naturalanleihen  aufnimmt
und  sie  in  Geld  zurückzuzahlen  zusagt,  in  anderen ­
  Fällen  wird  er  vielleicht  auch  die  Zurückzahlung ­
  nach  Wahl  in  Geld  oder  in  Naturalien
zusichern,  wie  dies  z.  B.  bei  einer  Geldanleihe
der  Fall  war,  welche  die  Südstaaten  während  des
Sezessionskrieges  in  Paris  aufgenommen  haben.
Die  Rückzahlung  sollte  in  Geld  oder  aber  in
Baumwolle  erfolgen.  Wenn  die  Geldordnung

überall  erschüttert  ist,  würde  man  es  sehr  g^
begreifen,  wenn  die  Anleihe  selbst  in  Naturalien
z.  B.  in  Form  von  Getreide  oder  Kriegsschiffe 11
aufgenommen  und  vielleicht  in  Roheisen  zurück'
gezahlt  wird.  Als  die  Südstaaten  nur  mehr  übe r
ein  arg  zerrüttetes  Geldwesen  verfügten  und
Möglichkeit  für  die  einzelnen  Pflanzer,  ihre  Wäret 1
gut  zu  verkaufen,  sehr  gering  war,  half  man  si^
damit,  daß  man  eine  Naturalsteuer  einhob.  Jeder
Pflanzer  und  Pächter  mußte  nach  Abzug  eines
für  den  eigenen  Gebrauch  bestimmten  Vorräte 5
V 10  aller  seiner  Vorräte  an  Getreide,  Erdäpfel 11 '
Futterstoffen,  Zucker,  Zuckersaft,  Baumwolle
Wolle,  Tabak  in  natura  der  Regierung  abliefert 1 !
ferner  ’/io  v on  allen  geschlachteten  Schweinet 1 ’
u.  zw.  in  Form  von  Schinken,  wobei  60  Pfund
Schinken  für  1  Zentner  Schwein  gerechn e
wurden.  Wir  sehen  aus  diesen  Bestimmunget 1 ’
daß  die  Regierung  nicht  nur  solche  Artikel  b e '
schaffte,  welche  sie  zur  Armeeverpflegung  b e '
nötigte,  sondern  auch  solche,  die  offenbar  daZjj
bestimmt  waren,  von  Regierungs  wegen  verkamt
zu  werden.  Den  Ertrag  konnte  dann  die  Regif
rung  verwenden.  Wir  sehen  hier  ein  Beispiel  ^
jene  Konzentration  des  Verkaufes,  die  wir  scho 11
oben  erwähnten.  Eine  derartige  Kombination  15
z.  B.  überall  dort  sehr  am  Platze,  wo  naturalwk  ^
schaftliche  Staaten  in  die  Geldwirtschaft  überg e
            
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