Full text : Wissenschaftlicher Sozialismus, Kommunismus, Anarchismus und Bolschewismus

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duktionsverhältnisse"  erblicken  wollen.  Mit  Fug  weist  weiter  Menger  a.  a.
D.  darauf  hin,  wie  die  französische  Gesetzgebung,  das  Recht  eines  geistig,
politisch  und  wirtschaftlich  hochentwickelten  Volkes,  im  Gefolge  der  siegreichen ­
  Fahnen  Napoleons  >1.  in  Ländern  verbreitet  wurde,  die  wie  z.  V.
Neapel  und  Polen  damals  die  mittelalterlichen  Rechts-  und  Wirtschaftszustände ­
  kaum  überschritten  hatten.  Der  Briefwechsel  Napoleons  des  I.,  insbesondere ­
  mit  seinem  Bruder  Jerome,  dem  König  Westfalens,  ergibt  ganz
klar,  daß  er  die  Veröffentlichung  des  Locke  Napoleon  (civile)  lediglich  als
eine  Angelegerheit  seines  Nein  persönlichen  Ehrgeizetz  betrachtet,  irgendeine ­
  Rücksichtnahme  auf  die  politisch,  rechtlichen  und  wirtschaftlichen  Verhältnisse ­
  Neapels,  Polens  und  Westfalens  waren  ihm  ganz  fern,  kannte  er
doch  diese  überhaupt  nicht.  Sehr  kennzeichnend  ist  es  auch,  daß  seine  Gesetzgebung ­
  gerade  in  den  wirtschaftlich  gcknz  zurückgebliebenen  Ländern  Polen
und  Neapel  auch  nach  dem  Sturze  des  ,-Imperators  unverändert  fast  bis  zur
Gegeniwart  in  Kraft  blieb,  während  sie  in  Westfalen  bald  beseitigt  wunde.
„Und  nach  dem  Sturze  Napoleons  stellten  einzelne  durch  den  Wiener  Kongreß ­
  zurückgeführte  Fürsten,  z.  B.  der  Kurfürst  von  Hassen  und  der  König
von  Sardinien,  als  wollten  sie  die  materialistische  Geschichtsauffassung  zum
voraus  widerlegen,  die  Rechts-  und  Verwaltuntzszustände  vom  Tage  ihrer
Entthronung  mit  einem  Federstriche  wieder  her,  zum  klaren  Beweise,  daß
die  Laune  eines  kleinen  Despoten  eine  ganze  Rechtsordnung  im  Widersprüche ­
  mit  allen  inzwischen  herangewachsenen  politischen,  juristischen  und
wirtschaftlichen  Verhältnissen  umstürzen  kann,  wenn  ihr  nur  die  genügenden
Machtmittel  zu  Gebote  stehen."  (Menger  a.  a.  O.  S.  293.)  Um  weiter  ein
letztes  Beispiel  aus  der  Gegenwart  anzuführen:  Das  industriell  entwickeltste ­
  Land  Deutschlands,  das  frühere  Königreich  Sachsen,  hatte  lange
Jahre  hindurch  ein  Klassenwahlrecht,  das  den  wirtschaftlichen  Verhältnissen
des  Landes  sich  in  keiner  Weise  anpaßte,  der  Arbeiterklasse  sogut  wie  gar
keinen  Einfluß  in  der  Volksvertretung  gewährte,  sondern  die  1.  Kammer
sogut  wie  restlos  dem  —  nur  ganz  schwach  vertretenen  Großgrundbesitz  und
die  2.  Kammer  den  besitzenden  Volksschichten  auslieferte.  Hier  in  dieser
Hinsicht  erwies  sich  LassalIe  viel  einsichtsreicher  als  sein  großer  Meister
Marx,  wenn  er  in  seinem  berühmten  Vortrag  über  Verfassungswesen  (Band
I  seiner  Eesamtwerke,  herausgegeben  von  Erich  Blüm,  S.  40/69)  die  Gestaltung ­
  der  Verfassung  und  der  staatlichen  Organisationen,  wie  der  ganzen
Rechtsordnung  überhaupt,  nur  als  einen  Ausfluß  der  tatsächlichen  Machtverhältnisse ­
  bezeichnete!  So  sehen  wir,  wie  man  did  materialistische  Geschichtsauffassung ­
  auch  immer  kritisch  betrachten  mag,  sie  ist  unfertig  und
unausgedacht,  ja  positiv  falsch.  Es  ist  eben  ein  Ding  der  Unmöglichkeit,  den
gewaltigen  Strom  der  menschlichen  Dinge,  die  unsagbare  Vielgestaltigkeit
der  geistigen,  sozialen  und  wirtschaftlichen  Verhältnisse  in  das  Prokrustesbett
der  „Produktionsverhältnisse"  und  der  „Technik"  einschnüren  zu  wollen.  Die
Wirklichkeit  spottet  dieser  Fesseln!
Und  sehr  interessant  ist  es  auch,  daß  in.  Praxi  fast  alle  Vertreter  des
historischen  Materialismus  neben  dem  Gedanken  der  ursächlichen  naturgesetzlichen ­
  Bedingtheit  der  wirtschaftlichen  Phänomene  den  Z  w  e  ck  g  e  -
gedanken  im  weitesten  Umfange  wieder  aufnehmen.  Ganz  besonders
kennzeichnend  für  diesen  schweren  methodologischen  Sündenfall  ist  es,  daß
            
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