Full text : Die Fabriksparkasse

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2.  Die  Spareinrichtung  des  Alexanderwerks
A.  von  der  Nahmer  in  Kemscheid.
Von  Syndikus  Richter,  Remscheid.
Bei  der  von  mir  vertretenen  Firma,  der  A.-G.  Alexanderwerk ­
  A.  von  der  Vahmer  in  Remscheid,  ist  die  Organisation ­
  der  Zwangssparkasse  etwa  die  gleiche  wie  bei  der
Bergischen  Stahlindustrie  in  Remscheid,  deren  Leiter,
Herr  Geheimrat  Böker,  auf  dem  Gebiete  des  Fabriksparkassenwesens ­
  bahnbrechend  gewesen  ist.
Auch  bei  uns  wurde  —  und  zwar  im  Jahre  1896  infolge ­
  von  Anregungen  des  Herrn  Regierungspräsidenten
in  Düsseldorf  und  des  Remscheider  Vereins  für  Gemeinwohl ­
  —  durch  entsprechende  Bestimmungen  der  Arbeitsordnung ­
  eine  Spareinrichtung  mit  Sparzwang  für  unverheiratete ­
  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  bis  zum  vollendeten ­
  25.  Lebensjahre  geschaffen.  Die  Sparbeträge,  die
bei  den  vierzehntägigen  Löhnungen  zur  Einzahlung  in  die
städtische  Sparkasse  zu  Remscheid  eingehalten  werden,
richten  sich  nach  dem  Alter  der  Arbeiter.  Sie  beginnen
mit  0,60  dH  bei  vierzehnjährigen  Arbeitern  (etwa  5%  ihres
Arbeitslohnes)  und  steigen  dann  von  Jahr  zu  Jahr  um  je
0,20  <M  bis  zum  Betrage  von  2,00  dfl  für  die  Altersstufe  von
21  Jahren;  dieser  Betrag  bleibt  auch  für  die  Altersstufen
nach  dem  21.  bis  zum  vollendeten  25.  Lebensjahre  bestehen. ­
  Zu  den  jährlichen  Zinsen  der  städtischen  Sparkasse ­
  von  4%  bezahlt  der  Wohlfahrtsfonds  der  Firma
2%  vom  ersparten  Kapital  als  Prämie.  Das  Sparkassenbuch ­
  gilt  bei  unserer  Einrichtung  in  der  Weise  als
gesperrt,  daß  bis  zum  erfüllten  25.  Lebensjahre  des  Sparers
nur  bei  Gründung  eines  eigenen  Hausstandes  oder  bei
Ableistung:  der  Militärdienstpflicht  oder  in  Notfällen  Auszahlungen ­
  stattfinden  können.  Auch  unsere  Firma  verfolgt ­
  mit  der  Einrichtung  neben  der  Erziehung  der
Arbeiterjugend  zur  Sparsamkeit  im  allgemeinen  hauptsächlich ­
  den  Zweck,  den  Arbeitern  bei  der  Gründung  eines
eigenen  Hausstandes  die  Mittel  an  die  Hand  zu  geben,
die  es  ihnen  ermöglichen,  die  notwendigsten  Möbel  gegen
Barzahlung  zu  beschaffen,  denn  wir  alle  wissen  ja,  welche
Fülle  von  Elend  in  Arbeiterfamilien  meist  aus  der  Tatsache ­
  entspringt,  daß  die  Möbel  auf  Abzahlung  entnommen
sind  und  der  Ehebund  infolge  der  hierdurch  verursachten
Schulden  auf  einer  durchaus  ungesunden  Grundlage  ge-
            
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