Full text : Die Fabriksparkasse

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endung  des  21.  Lebensjahres  eine  Belohnung.  Daß  der
jugendliche  Arbeiter  diesen  Mindestbetrag  von  90  Pf.
sparen  soll,  muß  durch  eine  schriftliche  Erklärung  des
gesetzlichen  Vertreters  zum  Ausdrucke  gebracht  werden.
Die  Prämien  betragen:-20
  dl,  wenn  die  Sparsumme  mehr  als  150  dl,
,,  „  ,,  „  ,,  „  200  ,,
^0  ,,  ,,  „  ,,  „  ,  „  250  „
00  ,,  ,,  ,,  ,,  „  „  300  ,,
ausmacht.  Voraussetzung  ist  selbstverständlich,  daß  die
Einlagen  aus  eigenen  Ersparnissen  herrühren  müssen,
indes  unsere  Firma  sich  verpflichtet,  den  Anfangslohn  für
den  Tag  um  10  Pf.  =  60  Pf.  für  die  Woche  zu  erhöhen,
Wodurch  das  Mehr  der  Spareinlage  für  den  Sparer  bereits ­
  voll  ausgeglichen  wird.  Die  fälligen  Prämien  werden
Unter  Anzeige  an  die  Empfänger  den  Sparkassenbüchern
zugeschrieben.  Wenn  der  Arbeiter  oder  die  Arbeiterin  vor
dem  21.  Lebensjahr  aus  der  Beschäftigung  bei  der  Firma
freiwillig  oder  unfreiwillig  ausscheidet,  so  erlöschen  die
-Ansprüche  an  die  Prämienzahlung,  dagegen  werden  Krankheit ­
  und  Militärdienst  als  Arbeitszeit  gerechnet.
An  Prämien  wurden  bis  zum  März  1913  gezahlt:
17  ä  20  dl  —  340  S,
14  ä  30  „  =  420  „
17  ä  50  „  =  850  „
76  ä  60  „  =  4560  „
124  Empfäflgerm.  6170  dl.
            
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