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,Zur sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung“,
Versäumnisse lagen tatsächlich in beiden Richtungen vor. Es ent
geht der herrschenden Lehre, daß die Begrififsbildung jedesmal eine
andere ist, je nachdem unser Erkennen auf das Allgemeine oder
auf das Besondere abzielt; denn als Erkenntnisziel gilt überhaupt
nur das Allgemeine. Es ist nun wahr, unser Denken trennt sich nie
mals vom Allgemeinen, da seine Elemente notwendig abstrakte sind.
Dies wird aber in falscher Analogie auf das Ziel unseres Erkennens
ausgedehnt So erwächst die Meinung, daß die wissenschaftlichen
Begriffe durchweg Allgemeinbegriffe seien und jede auf Erfahrung
gegründete Wissenschaft also darin gipfeln müßte, daß man „Gesetze“
erfaßt. Nun ist zwar der Korrektur dieses Irrtums die Bahn längst
gebrochen; zuletzt hat es Rick er t umfassend gezeigt, wie sich ins
besondere in der Geschichtswissenschaft das Besondere als Ziel unserer
Erkenntnis bewährt. Es hat aber gegolten, das logische Verfahren
selber, das wir dabei befolgen, in seiner Reinheit darzustellen, los
gelöst von seiner Anwendung in irgendeiner Fachwissenschaft Der
Zweck dieser „Theorie des Individuellen“ war ein doppelter. Erstens
ließ sich bloß durch die scharfe Analyse des Verfahrens dartun, daß
letzteres völlig ebenbürtig dem anderen Verfahren sei, nämlich der
Bildung von Allgemeinbegriffen. Zweitens ergaben sich alle Voraus
setzungen, an welche die Anwendung dieses Verfahrens gebunden
ist. Beides aber erweist sich von ausnehmendem Belang für das Ver
ständnis der sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung 1 Der erstere Nach
weis räumt mit dem Vorurteil auf, als ob auch die Sozialwissenschaft,
um Wissenschaft zu bleiben, in Allgemeinbegriffen und „Gesetzen“
aufgehen müsse. Die Kenntnis jener Voraussetzungen wieder bietet
den Schlüssel dar zur Lösung eines Problems, das für unsere fachliche
Methodologie das fundamentale bleibt: wie sich innerhalb der Sozial
wissenschaft die „nomothetische“ und die „idiographische“ Begriffs
bildung zueinander stellen. Im Rahmen der Lösung dieses Problems
läßt sich der ganze Streit zwischen „Historikern“ und „Theoretikern“
in unseren Disziplinen schlichten, soweit er begriffstechnischer Natur
ist, also der Methodologie der Darstellung zur Entscheidung anheimfällt.
Die Lösung dieses Problems setzt jedoch voraus, daß man über
die Sozialwissenschaft selber prinzipiell im klaren ist. Hier also schiebt
sich die erkenntnistheoretische Erwägung ein, wie Sozialwissen
schaft überhaupt als Erfahrungswissenschaft möglich
ist. Für den Vollzug dieser Erwägung gebricht es nun schon ganz
und gar an der richtigen Instruktion; hier waren Lücken aus
zufüllen in Bezug auf ganz fundamentale Verhältnisse
unseres Erkennensl Dies konnte natürlich bloß ad hoc versucht