Full text : Die Fabriksparkasse

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der  Kasse  ausscheiden.  Sie  erhalten  das  Geld  und  auch
den  Zuschuß  der  Firma,  soweit  ihnen  dieser  nach  Maßgabe ­
  der  Dauer  der  Mitgliedschaft  zusteht,  ausbezahlt.
Die  Firma  hat  sich  in  den  Statuten  das  Kecht  Vorbehalten,
das  Guthaben  erst  nach  einem  Jahre  nach  dem  Austritt  aus
der  Firma  auszuhezahlen.  Diese  Bestimmung  ist  hauptsächlich ­
  erlassen  worden,  damit  die  Ersparnisse  im  Falle
eines  Streiks  nicht  als  Streikfonds  verwendet  werden
können.  Lediglich  aus  diesem  Grunde  hat  die  Firma  sich
das  Recht  der  Sperrung  des  Guthabens  Vorbehalten.  Es
ist  dies  den  Arbeitern  bei  der  Einführung  der  Kasse  auch
offen  erklärt  worden,  daß  die  Bestimmung  nur  diesen
Zweck  hat,  und  es  ist  nicht  beabsichtigt,  in  anderen  Fällen
von  dieser  Möglichkeit  Gebrauch  zu  machen.
Ich  erwähnte,  daß  die  Mitglieder  wie  bei  einer  Versicherung ­
  fortlaufend  die  Beiträge  entrichten  und  bis
zur  Lösung  des  Arbeitsverhältnisses,  hzw.  bis  zur  Vollendung ­
  des  24.  Mitglieds]  ahres  in  der  Kasse  verbleiben
müssen.  Es  ist  nun  aber  Sorge  getragen,  daß,  wenn  Umstände ­
  eintreten,  seien  es  Krankheiten  oder  andere  Fälle,
durch  die  ein  Sparer  in  Kot  gerät,  der  Sparer  einen  Teil
oder  unter  Umständen  sein  ganzes  Guthaben  ausbezahlt
erhält)  oder  ihm  die  Beiträge  gestundet  werden.  Die
Entscheidung  hierüber  hat  ein  Sparkassenausschuß,  der
aus  einem  Vorsitzenden,  einem  stellvertretenden  Vorsitzenden, ­
  dem  Schriftführer  und  sechs  Arbeiterbeisitzern
besteht.  Der  engere  Vorstand  wird  von  der  Direktion  ernannt, ­
  die  sechs  Beisitzer  werden  alljährlich  von  der
Arbeiterschaft  selbst  gewählt,  und  zwar  sind  wahlberechtigt
alle  Arbeiter,  die  irgend  einem  Fabrikausschuß  angehören.
Die  Wohlfahrtseinrichtungen  der  Farbenfabriken  werden
sämtlich  von  Ausschüssen  verwaltet,  in  denen  Beamte
und  Arbeiter  Mitglieder  sind,  und  zwar  befinden  die  Arbeiter ­
  sich  überall  in  der  Majorität.  Im  ganzen  beträgt
die  Zahl  der  Ausschußmitglieder  etwa  150.  Die  Mitglieder ­
  dieser  Ausschüsse,  soweit  sie  der  Alterssparkasse
angehören,  wählen  also  die  Beisitzer  des  Sparkassenausschusses. ­

Diese  Selbstverwaltung  durch  den  Sparkassenausschuß
hat  sich  durchaus  bewährt,  und  sie  ist  auch  unbedingt
notwendig  für  eine  Sparkasse  mit  einer  derartigen  Verfassung. ­
  Denn  natürlich  treten  bei  einer  Reihe  von
            
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