Full text : Die Fabriksparkasse

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monatlich  oder  wöchentlich  einen  Zuschuß  von  der  Fabrik
erhält,  und  zwar  bis  zu  der  Höhe,  daß  ein  Sechstel  seines  Guthabens ­
  im  Jahre  nicht  überschritten  wird.  In  allen  übrigen
Fällen  bedarf  der  Sparer  zur  Entnahme  seines  Guthabens  oder
eines  Teiles  desselben  der  Zustimmung  eines  Aufsichtsrats,
welcher  aus  dem  Vorstände  der  Gesellschaft  und  einer  Anzahl
von  Sparern  gebildet  wird.
§  40.  Dem  Aufsichtsrate  liegt  die  Revision  der  Sparkassenbücher ­
  ob.
§  41.  Während  der  Militärdienstzeit  gilt  der  Sparer  als  in
den  Diensten 5 )  der  Gesellschaft  befindlich,  das  Sparkassenbuch
bleibt  bei  derselben  in  Aufbewahrung,  dagegen  zahlt  die  Gesellschaft ­
  die  Prämie  von  2%  weiter.
7.  Spareinrichtung  der  Gußstahlfabrik  Fried.  Krupp
in  Essen.
DT  achweisung  über  die  Entwicklung  in  der  Zeit  vom
1.  April  1900  bis  31.  März  1912.
Auszug  aus  den  Bestimmungen:
Die  Einrichtung  beruht  auf  dem  Grundsätze  der  Freiwilligkeit. ­
  Die  Spargelder  werden  auf  Antrag  bei  den  Lohnoder ­
  Gehaltszahlungen  in  Abzug  gebracht.  Der  Mindestbetrag
der  Spareinlage  ist  1  <M  für  die  14tägige  und  2  dl  für  die
monatliche  Lohn-,  bzw.  Gehaltszahlung,  der  Höchstbetrag  20,
bzw.  40  M.  Sämtliche  Spargelder  werden  bei  der  Städtischen
Sparkasse  Essen  auf  den  Namen  der  Firma  für  die  Sparer
hinterlegt..  Die  Verzinsung  erfolgt  mit  5  Prozent,  bestehend
aus  den  Zinsen  der  Städtischen  Sparkasse  (z.  Z.  3 3 /«  Prozent)
und  dem  Zinszuschusse  der  Firma  (z.  Z.  P/i  Prozent).
Außerdem  stellt  die  Firma  1  Prozent  der  gesamten  Sparguthaben ­
  alljährlich  für  Sparprämien  zur  Verfügung,  die  im
Wege  der  Verlosung  unter  den  Sparern  zur  Verteilung  kommen.
In  den  Prämienfonds  fließt  ferner  die  Entschädigung,  welche
die  Städtische  Sparkasse  für  die  vorläufige  Verwaltung  der  Sparguthaben ­
  an  die  Firma  zahlt.  Auf  je  100  dl  Sparguthaben
entfällt  ein  Los.  Bei  kleineren  Sparguthaben  wird  einem  Betrage ­
  von  mindestens  25  dl  ein  Los  zugeteilt.  Das  Sparjahr
läuft  vom  1.  April  bis  31.  März.  Auskunft  über  die  einzelnen
Sparer  und  die  Höhe  ihrer  Einlagen  wird  nicht  erteilt.  Sämtliche ­
  Verwaltungskosten  trägt  die  Firma.
(Seit  dem  1.  Januar  1912  sind  auch  die  Beamten  zur  Beteiligung ­
  zugelassen,  die  ihr  Gehalt  aus  der  Hauptkasse  der
Firma  beziehen,  und  zwar  mit  monatlichen,  durch  10  teilbaren
Beträgen  bis  zu  40  dl,  jedoch  unter  Ausschließung  von  der
Prämien  Verlosung.)
Die  Einlagen  im  Geschäftsjahre  1911/12  setzten  sich  aus
mehr  als  350  000  Einzelbeträgen  zusammen.  Rückzahlungen
wurden  in  über  75  000  Fällen  zur  Bestreitung  der  mannigfachsten ­
  Bedürfnisse  für  Haus  und  Familie  gefordert.

’)  Siehe  Anmerkung  4.
            
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