Full text : Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

14

schwiegen  worden  sind.  Es  traten  von  je  100  gelernten  Arbeiterinnen ­
  in  die  Lehre  im  Alter  von:

Jahren  In

der  Stadt

Auf  dem  Lande

T  otal

14

19

5

15

15

33

36

34

16

21

29

24

17

14

10

12

18  und  mehr

13

20

15

Während  in  der  Stadt  fast  ein  Fünftel  der  gelernten  Arbeiterinnen ­
  im  Alter  von  14  Jahren  in  die  Lehre  trat,  sind  es
auf  dem  Lande  nur  5°/o,  insgesamt  nur  15°/o.  Das  ist,  wie
schon  erwähnt,  eine  ganz  unerwartete  Ziffer  und  kann  ihre  Erklärung ­
  nur  darin  finden,  dass  entweder  die  Schule  länger  besucht
wird,  d.  h.  auf  dem  Lande  im  allgemeinen  die  Sekundarschule
später  besucht  wird  als  in  der  Stadt,  oder  dass  vielleicht  im
ersten  Jahre  nach  dem  Primarschulbesuch  das  betreffende  Mädchen
noch  zu  Hause  Verwendung  findet,  bis  es  einen  Beruf  ausgewählt ­
  hat.
Die  Dauer  der  Lehrzeit.  Hier  mussten  wegen  Nichtbeantwortung ­
  10  weitere  Bogen  ausgeschaltet  werden,  d.  h.  von
den  218  gelernten  Arbeiterinnen  haben  nur  208  die  Dauer  ihrer
Lehrzeit  angegeben.  Von  den  72  hier  in  Betracht  fallenden
Ladentöchtern  hatten  eine  Dauer  der  Lehrzeit  von:

bis  V 2  Jahr  =  13
1  Jahr  =  19
l 1 /«  Jahre  —  6

2  Jahre  =  21
2 1 / 2  Jahre  =  4
3  Jahre  =  9

Die  Berufsgruppe  zeichnet  sich  also  im  allgemeinen  durch
eine  verhältnismässig  kurze  Lehrzeit  aus,  indem  beinahe  die  Hälfte
sich  mit  einer  Dauer  von  einem  Jahre  und  darunter  begnügt.
Ganz  anders  sind  die  Zustände  bei  den  Damenschneiderinnen,
welche  folgende  Lehrzeitdauer  aufweisen:
bis  1  Jahr  —  2  Jahre  =  30
1  */a  Jahre  =  1  3  Jahre  —  3
2  Jahre  =  31
Fast  alle  diese  Mädchen  erlernen  ihren  Beruf  in  2  resp.  2  l /a
Jahren,  und  zwar  sind  die  Verhältnisse  in  der  Stadt  und  auf  dem
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.