Full text : Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

22

Berufszweig

Zahl  der  tägliche

n  Arbeitsstunden  in  der  Saison

8

8  V 2

9

9  7*

10

lOVa

11

1172

12

127  2

13  und
mehr

Total:

Handel  .  .  .

—

—

2

4

13

26

17

19

22

19

41

163

Schneiderei  .

—

—

—

4

49

13

1

—

—

—

—

67

Näherei  .  .  .

—

—

5

1

15

4

1

4

—

1

—

31

Bureau  .  .  .

9

2

8

3

—

1

2

—

1

—

—

26

Glätterei.  .  .

—

—

—

—

3

7

6

3

—

—

—

19

Modes  ....

—

—

—

3

3

2

1

2

—-2



1

14

j  Diverse  .  .  .

—

2

2

4

6

3

—

1

1

—

—

19

|  Stadt

8

3

12

15

63

47

23

24

21

9

23

248

j  Land

1

1

5

4

26

9

5

5

3

13

19

91

Total

9

4

17

19

89

56

28

29

24

22

42

339

Bevor  wir  auf  die  Gesamtzahlen  zu  sprechen  kommen,
müssen  wir  noch  einige  Erläuterungen  über  die  noch  nicht  behandelten ­
  Gruppen:  Näherei,  Bureau,  Glätterei  und  Modes  beifügen.
Die  Näherei  zeigt  laut  vorstehender  Darstellung  gleichartige
Zustände  wie  die  Schneiderei,  mit  Ausnahme  eines  krassen  Falles,
wo  der  gesetzlich  festgelegte  Arbeitstag  um  volle  zwei  Stunden
länger  dauert.  Was  die  Bemerkungen  in  dieser  Berufsgruppe
anbelangt,  so  haben  wir  nur  eine  Pelznäherin,  die  sich  darüber
beklagt,  dass  hie  und  da  Sonntagsarbeit  verlangt  wird.
Die  Bureauangestellten,  obwohl  auch  sie  keinen  Schutz
kennen,  haben  der  Natur  ihres  Berufes  entsprechend,  grösstenteils ­
  den  8-  und  9-Stundentag.  Immerhin  gibt  es  unter  der  kleinen
Zahl,  die  hier  statistisch  festgelegt  ist,  eine  Stenotypistin  mit
einem  vollen  11-Stundentag.
Es  ist  nun  kaum  erstaunlich,  wenn  dieses  Bureaufräulein
auf  die  Frage  nach  den  Bildungsgelegenheiten  antwortet:  „Es
gibt  deren  hier  in  Zürich  soviel  man  will,  aber  keine  Zeit  bleibt
mir  zum  Benützen.“
Unter  den  Berufen,  welche  in  den  Geltungsbereich  des  kantonalen ­
  Arbeiterinnenschutzgesetzes  fallen,  steht  hinsichtlich  Arbeitszeit ­
  die  Glätterei  wahrlich  nicht  glänzend  da.  Von  den  19  hier
gezählten  Glätterinnen  geniessen  nur  3  eine  Arbeitszeit  von
10  Stunden  und  darunter.  In  allen  andern  Fällen  wird  das
Gesetz  übertreten  und  zwar  in  nicht  geringer  Zahl  um  eine  oder
anderthalb  Stunden.  Dagegen  haben  die  Modistinnen,  mit  Aus ­
            
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