Full text: Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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mit 96°/o der Angestellten mit bezahlten Ferien, es folgen Handel 
mit 67°/o, Modes mit 43%, diverse Berufe mit 26%, Näherei 
mit 19%, Schneiderei mit 18% und Glätterei mit 16%. Insge 
samt 46%. 
Zum Schlüsse geben wir die Ferienskala des Lebensmittel 
vereins für seine Ladentöchter, die in der Enquete keine Berück 
sichtigung finden konnten. Sie erhalten Ferien von 
1 Woche bei einer Dienstzeit von 1—3 Jahren 
2 Wochen „ „ „ „ 3 — 10 „ 
3 „ „ „ „ „ mehr als 10 Jahren. 
Diese Regeln gelten für die definitiv Angestellten. Die 
Gehilfinnen zweiter Klasse erhalten vom zweiten Dienstjahre an 
alle Jahre 6 Tage bezahlter Ferien. 
3. Die Lohnverhältnisse. 
Dass hier etwas mehr unbeantwortete Fragen vorliegen 
als im Kapitel „Arbeitszeit“, und dass ferner in dieser Hinsicht 
besonders das Land sich „auszeichnet“, ist psychologisch leicht 
erklärlich. Einige Antworten waren statistisch wertlos, wie „Lohn 
befriedigend“ oder z. B. bei zwei Ladentöchtern „4% der Geld 
ablieferung“, bei 1 = 4 1 /2 % und bei 1 = 6%. Alle diese letzteren 
Fälle figurieren in den Tabellen als „Stücklohn“. 
Neben der Lohnhöhe, die hier zur Sprache kommt, werden 
wir auch noch einige Kombinationen mit Arbeitszeit und Lehre, 
sowie die Lohnzahlungsfristen erörtern. 
Lohnhöhe. Bevor wir die Zahlen zusammenfassend geben, 
wollen wir einige Details zur Darstellung bringen. Die Laden 
töchter haben folgende Lohnverhältnisse: 
Lohn Stadt Land Total 
Keine oder ungenügende Angaben .18 5 23 
Nur Prozente des Umsatzes ... 2 2 4 27 
Uebertrag 20 
7 
27
	        
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