Full text : Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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welche  diese  Begünstigung  haben.  Jene  7  Fälle,  wovon  6  dem
Lande  angehören,  mit  keiner  oder  einer  nur  einstündigen  Pause
sündigen  gegen  das  Arbeiterinnenschutzgesetz.
Die  Vesperpause,  welche  auf  einigen  Fragebogen  mit  einer
Dauer  von  einer  Viertelsstunde  vermerkt  wird,  ist  auf  vorstehender ­
  Tabelle  ersichtlich.
Das  Land  kennt  also  die  Vesperpause  eher  als  die  Stadt,
und  was  die  einzelnen  Berufe  anbelangt,  so  fällt  auf,  dass  das
Bureaupersonal  mit  seiner  Nachmittagsarbeit  von  2  bis  6  Uhr  in
so  starkem  Masse  noch  eine  Pause  besitzt,  während  die  Modistinnen,
die  eine  lange  Nachmittagsarbeit  leisten,  sicher  alle  eine  Vesperpause ­
  haben  sollten.  Von  jenen  6  Ladentöchtern  mit  der  überlangen ­
  Arbeitszeit  besitzen  zwei  keine  Vesperpause,  im  übrigen
aber  gehören  die  Verkäuferinnen  ohne  Vesperpause  der  Gruppe
mit  kürzerer  Arbeitszeit  an.
Ferien.  Die  Frage  nach  den  Ferien  war  eine  dreifache:
„Haben  Sie  Ferien?  “,  „Sind  sie  bezahlte  oder  unbezahlte?“  und
„Wie  lange  dauern  die  Ferien?“  Die  Beantwortung  der  ersten
beiden  Fragen  ist  nachstehend  dargestellt:

Berufszweig

Frage
unbeantwortet ­


Mit

Ohne

Von  den  Fällen  mit  Ferien  sind

F  erien

F  erien

Bezahlte

Unbezahlte

Handel

12

118

33

111

7

Schneiderei.  .  .

3

60

5

12

48

Näherei

2

16

13

6

10

Bureau

1

25

—

25

—

Glätterei  ....

8

5

6

3

2

Modes

1

9

4

6

3

Diverse

2

6

11

5

1

Total

29

239

72

168

71

Davon:
Stadt

19

174

55

127

47

Land

10

65

17

41

24

Das  Ergebnis  entspricht  nicht  der  Wirklichkeit,  wie  wir
schon  oben  bemerkt  haben,  sondern  die  Zahl  ohne  Ferien  ist
um  50  Personen  zu  erhöhen,  da  unbezahlte  Ferien  von  4,  6
Wochen,  ja  2  Monaten,  die  43  Damenschneiderinnen  und  7
            
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