Full text : Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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mit  96°/o  der  Angestellten  mit  bezahlten  Ferien,  es  folgen  Handel
mit  67°/o,  Modes  mit  43%,  diverse  Berufe  mit  26%,  Näherei
mit  19%,  Schneiderei  mit  18%  und  Glätterei  mit  16%.  Insgesamt ­
  46%.
Zum  Schlüsse  geben  wir  die  Ferienskala  des  Lebensmittelvereins ­
  für  seine  Ladentöchter,  die  in  der  Enquete  keine  Berücksichtigung ­
  finden  konnten.  Sie  erhalten  Ferien  von
1  Woche  bei  einer  Dienstzeit  von  1—3  Jahren
2  Wochen  „  „  „  „  3  —  10  „
3  „  „  „  „  „  mehr  als  10  Jahren.
Diese  Regeln  gelten  für  die  definitiv  Angestellten.  Die
Gehilfinnen  zweiter  Klasse  erhalten  vom  zweiten  Dienstjahre  an
alle  Jahre  6  Tage  bezahlter  Ferien.

3.  Die  Lohnverhältnisse.
Dass  hier  etwas  mehr  unbeantwortete  Fragen  vorliegen
als  im  Kapitel  „Arbeitszeit“,  und  dass  ferner  in  dieser  Hinsicht
besonders  das  Land  sich  „auszeichnet“,  ist  psychologisch  leicht
erklärlich.  Einige  Antworten  waren  statistisch  wertlos,  wie  „Lohn
befriedigend“  oder  z.  B.  bei  zwei  Ladentöchtern  „4%  der  Geldablieferung“, ­
  bei  1  =  4 1 /2  %  und  bei  1  =  6%.  Alle  diese  letzteren
Fälle  figurieren  in  den  Tabellen  als  „Stücklohn“.
Neben  der  Lohnhöhe,  die  hier  zur  Sprache  kommt,  werden
wir  auch  noch  einige  Kombinationen  mit  Arbeitszeit  und  Lehre,
sowie  die  Lohnzahlungsfristen  erörtern.
Lohnhöhe.  Bevor  wir  die  Zahlen  zusammenfassend  geben,
wollen  wir  einige  Details  zur  Darstellung  bringen.  Die  Ladentöchter ­
  haben  folgende  Lohnverhältnisse:
Lohn  Stadt  Land  Total
Keine  oder  ungenügende  Angaben  .18  5  23
Nur  Prozente  des  Umsatzes  ...  2  2  4  27

Uebertrag  20

7

27
            
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