Full text : Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

33

Lohn

Stadt

Land

Tota

Ueb  ertrag

20

7

27

Taglohn,  und  zwar:

Bis  2  Fr.  .  .  .

2

—

2

2-3  „  .  .  .

1

2

3

3-4  „  .  .  -

3

5

8

4  und  mehr  Fr.

1

1

2

Kost  und  Logis  sowie  Monatslohn  von:

30—39  Fr.  .  .

4

1

5

40—49  „  .  .

—

1

1

50  und  mehr  .

.

—

1

1

Monatslohn  von:

Bis  50  Fr.

2

2

4

50—  59  „  .  .

5

2

7

60—  79  „  .  .

.

9

—

9

80-  99  „  .  .

22

4

26

100—119  „  .  .

28

8

36

120—139  „  .  .

.

12

5

17

140—159  „  .  .

7

2

9

160—180  „  .  .

.

5

1

6

Total

121

42

163

Erstaunlich  ist,  dass  bei  den  Ladentöchtern  in  relativ  so
starkem  Masse  ein  Taglohn  sich  vorfinden  soll,  und  es  lässt  sich
wohl  fragen,  ob  nicht  vielleicht  bei  einigen  Antworten  eine
Ausrechnung  pro  Tag  künstlich  gemacht  worden  ist.  Wir  finden
sehr  wenige  Ladentöchter  in  Kost  und  Logis  beim  Inhaber.
In  den  verschiedenen  Lohnarten  herrschen  zwischen  Stadt  und
Land  sehr  wenige  Unterschiede.  Im  übrigen  treten  wir  auf  die
positiven  Vergleiche  der  Lohnhöhe  erst  später  ein.
Dagegen  bringen  wir  an  dieser  Stelle  die  Bemerkungen
dieser  Berufsklasse  bezüglich  Lohnhöhe,  die  von  den  Töchtern
selbst  in  den  Fragebogen  verzeichnet  wurden,  zum  Abdruck.
Einige  schreiben  kurz  und  bündig:  „Zu  wenig  Salär“.  Eine
Ladentochter  aus  der  Stadt  bemerkt:  „Mit  diesem  Lohn  (100  Fr.
monatlich)  muss  ich  für  Mutter  und  drei  Kinder  sorgen“.
Eine  Ladentochter  vom  Lande  findet,  dass  sie  sich  mit
ihrem  Lohne  von  35—50  Franken  nebst  Kost  und  Logis  beim
            
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