Full text : Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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die  alle  in  den  gleichen  Enquetebogen  untergebracht  werden
mussten,  war  mit  einem  gewissen  Ausfall  zu  rechnen.
2.  Arbeitszeit.  Diese  Fragen  bilden  das  beste  und  wertvollste ­
  Material  in  ihren  Antworten,  und  von  den  340  Bogen
war  nur  ein  einziger  vollständig  auszuschalten.  21  Bogen  enthalten ­
  nur  die  Angaben  der  täglichen  Arbeitszeit  ohne  Begrenzung, ­
  so  dass  also  auch  z.  B.  über  die  Mittagspause  keine  Auskunft
erteilt  wird.  Je  12  geben  den  Beginn  und  den  Schluss  des  Arbeitstages ­
  nicht  an.
Die  Fragestellung  mit  der  Unterscheidung  des  Maximalarbeitstages ­
  in  der  stillen  Zeit  und  in  der  Saison  passt,  wie  dies
schon  bei  der  Lehrzeit  der  Fall  war,  nicht  für  alle  Berufe.
Mehrere  haben  sich  bei  der  Beantwortung  so  zu  helfen  gewusst,
dass  sie  die  Arbeitseinteilung  in  den  Sommer-  und  Wintermonaten ­
  notierten.  Viele  Ladentöchter  hatten  das  Bedürfnis,
noch  speziell  die  Arbeit  an  Samstagen  zu  beschreiben,  was
sicher  durch  eine  besondere  Frage  hätte  berücksichtigt  werden
sollen.
Die  einfache  Frage:  „Haben  Sie  Ueberzeitarbeit?“,  ist  in
dieser  Form  ungenügend,  und  man  kann  es  den  Befragten  kaum
verargen,  dass  sie  in  100  Fällen  darauf  nicht  reagierten.
Auch  die  Frage  nach  der  Vesperpause  ist  in  50  Fällen
unbeantwortet  geblieben,  und  einige  der  Arbeiterinnen  hatten
das  natürliche  Verlangen,  auch  die  Dauer  der  Pause  anzugeben.
„Ferien.“  Logischerweise  hätte  diese  Fragestellung  der
Arbeitszeit  angegliedert  werden  sollen,  statt  jener  über  die  Lohnverhiltnisse.
  Nur  29  haben  die  Beantwortung  unterlassen,  dagegen ­
  die  Frage  nach  bezahlten  oder  unbezahlten  Ferien  haben
101  nicht  berücksichtigt.  Ferner  ist  zu  bemerken,  dass  einige
Damenschneiderinnen,  Modistinnen  und  Weissnäherinnen  die  Zeit
der  regelmässigen  Arbeitslosigkeit  als  Ferien  angegeben  haben.
3.  Lohnverhältnisse.  Wenn  die  Fragen  nach  der
Arbeitszeit  wirklich  vorzügliche  Beantwortung  fanden,  so  ist  dies
naturgemäss  beim  Lohne  weniger  der  Fall.  Trotz  der  Zusicherung
der  „vertraulichen  Mitteilungen“  kann  doch  das  Misstrauen  auf
diesem  Gebiete  nie  ganz  besiegt  werden.  56  Bogen  enthalten
keine  Antwort  oder  dann  nur  eine  allgemeine,  wie  „befriedigende
Zustände“,  „genügend“  etc.  Dagegen  sind  es  nur  31  Bogen,  die
über  die  Zahlungsfrist  keine  Auskunft  geben.
            
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