Metadata: Wissenschaftlicher Sozialismus, Kommunismus, Anarchismus und Bolschewismus

176 
Das Clearinghouse. 
Terminal- 
Kategorien ÍUr 
den Güterver 
kehr. 
Terminals für 
Ausnahmesätze. 
Die Rapporte 
der Stationen. 
Eisenbaliiicoinmission selbst hat in dem einzigen, bis dabio 
entschiedenen Streitfälle wegen Verweigerung eines directes 
Tarifs, diesen Modus vorgeschlagen.*) 
Die lerminalkategorien**) sind im Güterverkehr: 
a. carted, d. h. mit An- und Abfuhr nach und vom Bahnhof, 
h. not carted oder station to station, d. h. excl. An- und 
Abfuhr, jedoch abgesehen von den Gütern der mineral 
dass, 
c. minerals, und eventuell 
d. Steinkohlen. 
Das carted oder not carted bezieht sich in der Regel auf 
Veisand- und Empfangsstation, so dass Tarifsätze, welche nur 
die Anfuhr oder die Abfuhr einschliessen, selten Vorkommen. 
Del.Veikehl wird dann als not carted rapportirt, und diß 
betreffende Bahn verfolgt den Anspruch auf Vergütung ihrer 
Leistung in separata. 
Die festgesetzten terminals gelten auch, wenn Ausnahme- 
Sätze für einzelne Artikel gebildet sind, und zwar lediglich 
nach Massgabe der Classificirung des betreffenden Artikels in 
der genei eilen Classification, so dass also, wenn für einen Ar 
tikel der special dass ein Ausnahmesatz zu niedrigerem Be- 
tiage als der, in der betreffenden Relation für die mineral 
dass geltende Satz gebildet ist, doch die höheren terminals 
ad b. gerechnet werden. 
Die Expeditionen erstatten über die Güter der mineral 
dass und über Steinkohlen gesonderte Monatsrapporte ; da 
gegen weiden die übrigen Güter zusammengefasst und bei 
Rappoitiiung nicht nach den Tarifclassen, sondern nur nach deu 
beiden Kategorien carted und not carted unterschieden. Jude 
Expedition erstattet für jede fremde Station, mit welcher sie 
in directem Verkehr steht — wenn verschiedene Routen dort' 
hin führen, noch getrennt für jede Route — einen besondei’U 
Rapport über den Empfang, und einen über den Versand, 
*) Vergl. s. 15. 
**) Wegen der Höhe der terminals vergl. S. 124.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.