Full text: Bankpolitik

30. Das Verhältnis der Kreditbanken zu den Notenbanken usw. 129 
Diese Entwicklung ist in Theorie und Praxis viel beachtet worden 
und hat vielfach zu weitgehende Zolgerungen veranlaßt. Besonders 
hat die zeitweise sehr starke Spannung zwischen offiziellem und privat- 
üiskont und die selbständigen Bewegungen des letzteren vielfach zur 
Ansicht geführt, daß die Herrschaft der Notenbank auf dem Geldmarkt 
nur durch künstliche Mittel aufrecht erhalten werden könne und ver 
einzelt wurden gesetzgeberische Maßnahmen zur Hochhaltung des 
Privatsatzes vorgeschlagen. Derartige Schlüsse gehen indes zu weit. — 
Der Satz der Notenbank bestimmt die Konditionen für einen großen 
Teil der Aktiv- und Passivgeschäfte der Kreditbanken. Der Zins im 
Kontokorrent — sowohl für Kredite wie für Guthaben — wird 
in allen Neichen auf Grund der Bankrate mit bestimmtem Zu- und 
Abschlag festgesetzt,- auch für die Vergütung von Depositen ist die Bank 
rate in den führenden kvirtschaftsreichen entscheidend. Selbständig 
wird dagegen der börsenmäßige Privatsatz, die Rate für Wechseldiskon 
tierung und für Effektenkredite bestimmt. 
von der Bildung dieser Sätze, deren Unter- und Gbergrenzen 
wir oben (S. 48 ff.) angegeben haben, unterscheidet sich die Bestim 
mung der Bankrate in drei grundwesentlichen Momenten. 
1. Die Bankrate ist ein Monopolsatz,' sie wird einseitig diktiert 
und gilt außer in England und Rußland einheitlich für alle Wechsel 
ohne Unterschied der Qualität und der höhe des Betrages. Der private 
Kreditbanksatz für Wechsel wird nach Konkurrenzgrundsätzen in indi 
viduellen Vereinbarungen, der Privatsatz für Bankakzepte wird täg 
lich börsemäßig für jedes Bankakzept nach gesondertem Satz festgelegt. 
2. DieNotenbank beschafft sich ihre Betriebsmittel durch Noten 
ausgabe und Girodepositen,' beide sind unverzinslich. Es besteht für 
sie daher, vom Aktienkapital abgesehen, kein verwendungszwang, sie 
kann das Risiko laufen durch hochhalten der Rate eventuell einen 
Teil ihres Geschäfts zu verlieren. Die Kreditbanken aber müssen — 
wenn wir den Sonderfall der Kontokorrentguthaben in der Tilg - 
außer Betracht lassen — die ihnen anvertrauten Einlagen verzinsen. 
Da Zurückweisung von Einlagen oder Verweigerung der Verzinsung 
selbst in Zeiten der Geldflüssigkeit für die Kreditbanken — die ja doch 
ihre Zilialorganisation zur Annahme von Einlagen aufgebaut haben 
— unmöglich ist, so müssen die Kreditbanken danach trachten den 
größten Teil der Gesamtsumme der fremden Gelder der Verwendung 
zuzuführen. 
Zn Depressionszeiten, in denen der Zustrom fremder Gelder das Kre 
ditbedürfnis übersteigt, sind die Kreditbanken bemüht, einen Teil der Depo- 
Somary, Bankxolitik. o
	        
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