32. Die wichtigsten Bestimmungen der Notenbankgesehe usw. 149
stattet ist der Ankauf von Staatswechseln oder Schatzscheinen einer öffentlichrechtlichen
Körperschaft mit sechsmonatlicher Laufzeit.
i) Anlagekredite.
Russisch e Staatsbank: Darf auch Wechsel diskontieren, die
für Zwecke künftiger kommerzieller oder industrieller Unternehmungen
bestimmt sind. Sie darf ferner Industriekredite mit alleiniger Unterschrift
des Schuldners gewähren, wenn diese durch Hypothek, Verpfändung
von landwirtschaftlichem oder industriellem Inventar, durch Bürgschaft
oder anderswie sichergestellt sind. Kredite im Gesamtbetrag bis
zu 300 Millionen Rubel kann sie auch ohne Sicherstellung bewilligen.
Sie kann ferner auf drei Zähre Inventardarleihen erteilen, wenn das
Inventar der Fabrik russischen Ursprungs ist, höchstens bis zur Hälfte
des Inventarwerts und bis zu % des Betriebskapitals; der Kredit für
eine Industrieunternehmung darf 500.000 Rubel nicht überschreiten.
Sie darf auch städtischen Kredit und Anlagekredit an Bauern und Handwerker
erteilen, langfristige Produktionsdarlehen an Kleingewerbetreibende
bis zu 600 Rubel pro Kopf.
R e s er v e b an k e n der vereinigten Staaten:
Investitionswechsel sind vom Diskont ausgeschlossen.
Ir) viskontbestimmungen.
Reichsbank: Die Reichsbank darf nicht unter Banksatz diskontieren,
sobald dieser 4% erreicht oder überschreitet. Wenn sie unter
Banksatz diskontiert, hat sie dies bekanntzumachen. (Seit 1897 wurde
nicht mehr unter Banksatz diskontiert). Das Diskontrecht der andern
Notenbanken ist eingeschränkt.
Bank von Frankreich: Ueberall in Frankreich hat die
gleiche Bankrate zu gelten.
Oe st erreichisch-Ungarische Bank: Die Diskontierung
hat „in der Regel nur" zu dem vom Generalrat einheitlich festgesetzten
Zins zu geschehen. Ausnahmen sind nur auf Generalratsbeschluß
zulässig (nach Anhörung der Interessenkorporationen).
Banea d’Italia: Der Diskontsatz kann mit Regierungsgenehmigung
verändert werden, die Regierung kann auch Veränderung
verlangen. Der Diskont muß gleichmäßig sein, jedoch sind Ermäßigungen
bis zu einem Prozent gestattet für Darlehen gegen Wechsel
von Volksbanken und Agrarkreditanstalten, bei Diskont von Warrants
für Seide und Schwefel bis zu einem höchstbetrag. Wenn die Noten-