Full text : Bankpolitik

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II.  Der  Geldmarkt.

ausgäbe  die  Maximalgrenze  nicht  überschreitet,  dürfen  Wechsel  von
Handelsfirmen  und  Bankhäusern  ersten  Ranges  unter  Banksatz,  aber
nicht  unter  3%  genommen  werden.  Erneuerung  solcher  Wechsel  ist
verboten.
Russische  Staatsbank^Der  Diskont  kann  für  verschiedene ­
  Geschäftsarten  und  für  verschiedene  Plätze  individuell  bestimmt
werden.
R  e  s  er  v  e  b  a  n  k  e  n  der  vereinigten  Staaten:
Oie  viskontbestimmung  unterliegt  der  Bestimmung  des  Bundesreserverats ­
  ;  der  Diskont  muß  für  alle  Wechsel  gleichmäßig  sein.  Bei  Bemessung
der  Diskontrate  ist  die  Förderung  von  Handel  und  Industrie  anzustreben.
Der  Betrag  der  Notensteuer  ist  der  Diskontrate  zuzurechnen.
l)  Ankauf  ausländischer  Zahlungsmittel.
Reichsbank:  Ankauf  von  Auslandswechseln  und  -schecks,  aber
nicht  von  -noten.
Ge  st  erreichisch-  Ungarische  Bank:  Ankauf  von
Ausandswechseln,  -schecks  und  -noten,  Abgabe  von  Schecks  und  Anweisungen ­
  auf  das  Ausland,  Besorgung  von  Zncassi  im  Ausland,  Haltung
von  Guthaben  im  Ausland,  die  zur  Führung  dieser  Geschäftszweige
erforderlich  sind.
Banca  d’  Italia:  Ankauf  von  Devisen  und  Bankanweisungen.
Anweisungen  auf  das  Ausland  anzukaufen  ist  nur  soweit  erlaubt,  als
dies  zur  Sammlung  der  Reserve  und  für  Staatsschatzoperationen  nötig
ist,'  für  darüber  hinausgehende  Beträge  sowie  für  Guthaben  im  Ausland ­
  ist  Genehmigung  der  Regierung,  die  auch  die  Grenzen  festsetzt,  erforderlich. ­
  vom  Ausland  können  auf  die  Bank  fünfzehntägige  Schecks
und  Anweisungen  gezogen  werden.  Oie  Bank  kann  den  Einlegern  Depotscheine ­
  (vaglia)  ausstellen.
Russische  Staatsbank:  Ziehung  auf  auswärtige  Rorrespondenten,
  Rauf  von  Devisen,  Lieferung  von  Anweisungen  und
Rreditbriefen,  Besorgung  des  Zncassodienstes.
R  e  s  er  v  e  b  a  n  k  e  n  der  vereinigten  Staaten:
Ankauf  von  Auslandswechseln  mit  Giro  einer  Mitgliedsbank,  jedoch
ist  von  einer  Bank  regulär  nur  ein  Betrag  zu  rediskontieren,  der  10%
des  Ligenkapitals  dieser  Bank  nicht  übersteigt.  Die  Reservebanken
können  aus  Zm-  und  Exportgeschäften  sechsmonatlich  bezogen  werden,
doch  darf  der  Gesamtumlauf  von  Akzepten  die  Hälfte  des  Eigenkapitals
der  Bank  nicht  übersteigen.  Haltung  von  Guthaben  im  Ausland.
            
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