39. Oie Anlagen des Kapitalmarkt-.
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dentlich eingeschränkt. Zwischen den Notenbanken aber besteht über
haupt keine Verbindung. Die noch vor einem halben Jahrhundert ernst
erörterten Vorschläge der Errichtung von Auslandsfilialen der Noten
banken, der Annahme von Auslandsnoten zu festem Preis sind aus der
Diskussion längst verschwunden. Aber auch der vom mitteleuropäischen
Wirtschaftsverein angeregte Giroverkehr zwischen den Notenbanken
ist bisher, von den drei skandinavischen Lanken abgesehen, wegen der
mit ihm verbundenen NreditgewäHrung nirgends eingeführt worden,
vie politische Spannung der Gegenwart steht einstweilen der Verwirk
lichung all dieser Pläne hindernd im Weg. ver sensationelle Eindruck,
den die in Rrisenzeiten erfolgte Rediskontierung von Wechseln mit Giro
der Lank von England bei der Lank von Srankreich hervorgerufen hat,
ist eher für die ausschließlich nationalwirtschaftliche Stellung der Noten
banken bezeichnend, da die Leträge, um welche es sich in den wenigen
Fällen internationaler Hilfeleistung handelte, in anbetracht der Größe
der beiden Institute überaus gering waren.
III. Der Kapitalmarkt.
39. Die Anlagen des ttapitalmarkls.
Kapitalmarkt wird der Markt für Investitionskapital bezeichnet.
In der Theorie ist der Begriff des Kapitalmarktes hart umstritten worden
und mehrere neue Autoren der Kapitallehre neigen dazu die Grenzen zwi
schen Geld-undKapitalmarktzuverwischen. Zür diepraxis der Bankleitung
ist aber die Scheidung beider Märkte von der größten Wichtigkeit. Ein
altes englisches Wort erblickt das Kriterium des tüchtigen Lankleiters
in der scharfen Trennung von Wechsel und Hypothek — das heißt von
Geldmarkt- und Kapitalmarktanlage,- nach den Erfahrungen zweier
Iahrhunderte scheint dieses Wort zu den wenigen Regeln zu gehören,
die im Bankwesen zu allen Zeiten Geltung besitzen.
Auf dem Geldmarkt wickeln sich liquide Zinsgeschäfte ab. ver
Letriebskredit muß notfalls bei Auflösung des Unternehmens aus den
vorhandenen flüssigen Aktiven, der Effektenkredit aus dem verkauf
der veckungseffekten rückgezahlt werden können, ver Schuldner
muß seinen Betrieb einschränken oder einstellen, seine Spekulation auf
geben. ver Kredit wird entweder durch die Vornahme des Betriebs
aktes — die Fortsetzung des Produktionsprozesses, den Warenverkauf,
die Ausführung der Spekulation — vom Schuldner selbst oder durch
Zwangsexekution vom Gläubiger zur Rückzahlung gebracht. Zur letzteren