Full text : Bankpolitik

39.  Oie  Anlagen  des  Kapitalmarkt-.

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dentlich  eingeschränkt.  Zwischen  den  Notenbanken  aber  besteht  überhaupt ­
  keine  Verbindung.  Die  noch  vor  einem  halben  Jahrhundert  ernst
erörterten  Vorschläge  der  Errichtung  von  Auslandsfilialen  der  Notenbanken, ­
  der  Annahme  von  Auslandsnoten  zu  festem  Preis  sind  aus  der
Diskussion  längst  verschwunden.  Aber  auch  der  vom  mitteleuropäischen
Wirtschaftsverein  angeregte  Giroverkehr  zwischen  den  Notenbanken
ist  bisher,  von  den  drei  skandinavischen  Lanken  abgesehen,  wegen  der
mit  ihm  verbundenen  NreditgewäHrung  nirgends  eingeführt  worden,
vie  politische  Spannung  der  Gegenwart  steht  einstweilen  der  Verwirklichung ­
  all  dieser  Pläne  hindernd  im  Weg.  ver  sensationelle  Eindruck,
den  die  in  Rrisenzeiten  erfolgte  Rediskontierung  von  Wechseln  mit  Giro
der  Lank  von  England  bei  der  Lank  von  Srankreich  hervorgerufen  hat,
ist  eher  für  die  ausschließlich  nationalwirtschaftliche  Stellung  der  Notenbanken ­
  bezeichnend,  da  die  Leträge,  um  welche  es  sich  in  den  wenigen
Fällen  internationaler  Hilfeleistung  handelte,  in  anbetracht  der  Größe
der  beiden  Institute  überaus  gering  waren.
III.  Der  Kapitalmarkt.
39.  Die  Anlagen  des  ttapitalmarkls.
Kapitalmarkt  wird  der  Markt  für  Investitionskapital  bezeichnet.
In  der  Theorie  ist  der  Begriff  des  Kapitalmarktes  hart  umstritten  worden
und  mehrere  neue  Autoren  der  Kapitallehre  neigen  dazu  die  Grenzen  zwischen ­
  Geld-undKapitalmarktzuverwischen.  Zür  diepraxis  der  Bankleitung
ist  aber  die  Scheidung  beider  Märkte  von  der  größten  Wichtigkeit.  Ein
altes  englisches  Wort  erblickt  das  Kriterium  des  tüchtigen  Lankleiters
in  der  scharfen  Trennung  von  Wechsel  und  Hypothek  —  das  heißt  von
Geldmarkt-  und  Kapitalmarktanlage,-  nach  den  Erfahrungen  zweier
Iahrhunderte  scheint  dieses  Wort  zu  den  wenigen  Regeln  zu  gehören,
die  im  Bankwesen  zu  allen  Zeiten  Geltung  besitzen.
Auf  dem  Geldmarkt  wickeln  sich  liquide  Zinsgeschäfte  ab.  ver
Letriebskredit  muß  notfalls  bei  Auflösung  des  Unternehmens  aus  den
vorhandenen  flüssigen  Aktiven,  der  Effektenkredit  aus  dem  verkauf
der  veckungseffekten  rückgezahlt  werden  können,  ver  Schuldner
muß  seinen  Betrieb  einschränken  oder  einstellen,  seine  Spekulation  aufgeben. ­
  ver  Kredit  wird  entweder  durch  die  Vornahme  des  Betriebsaktes ­
  —  die  Fortsetzung  des  Produktionsprozesses,  den  Warenverkauf,
die  Ausführung  der  Spekulation  —  vom  Schuldner  selbst  oder  durch
Zwangsexekution  vom  Gläubiger  zur  Rückzahlung  gebracht.  Zur  letzteren
            
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