Full text: Bankpolitik

3. Das Ligenkapital der Bansen. 
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eine günstigere Relation als jene Ban!, bei der in der Zeit von 1905—10 
das Eigsnkapitcck unter allen Berliner Instituten die höchste Ouote der 
Bilanzsumme erreichte. 
Das Maß der Herabsetzung der Bedeutung des Ligenkapitals 
ist in den einzelnen Reichen je nach der Geschäftspolitik den Rredit- 
banken verschieden, die Tendenz ist überall gleich. Bei dem immer 
stärkeren Zurücktreten der Aufgaben des Eigenkapitals ist es begreiflich, 
daß die Banken die teuerste Korm der Kapitalbeschaffung, die Erhö 
hung des Aktienkapitals, nur mit großem Widerstreben rvählsn. Oie 
Aktien der deutschen größeren Banken tragen selbst in günstigen Zeiten 
zum Rurswert zwischen 5 und 5y 2 %; neue Aktien müssen zu niedri 
gerem Rurs ausgegeben werden, kosten daher 5 %—5%%; dazu kom 
men infolge der Steigerung des absoluten Betrags der Dividende 
erhöhte Steuern und Tantiemen,- auf das neue Aktienkapital muß 
daher im günstigsten Kall ca. 6y 2 % dauernd reinverdient werden, 
ein Zinssatz, der für Einlagen auch in den ungünstigsten Ronjunktur- 
momenten nicht entrichtet zu werden braucht. 
Das Zurückbleiben des Eigenkapitals bei den Rreditbanken und 
das Aufbauen eines immer größeren Geschäftes hat, wenn der Aus 
gabenkoeffizient nicht zunimmt, entweder ein Emporsteigen der Divi 
dende oder eine Verbilligung der Banileistungen zur Folge; der erste 
Kall pflegt bei Ronditionsvereinbarungen (England), der zweite bei 
freier Konkurrenz (bisher Deutschland) einzutreten. Es ist ferner da 
durch eine Schranke weggefallen, die sich noch vor wenigen Jahr 
zehnten die Kreditbanken selbst gestellt hatten: sie ließen das Geschäft 
nicht zu sehr anwachsen, wenn sie keine Möglichkeit sahen neue Aktien 
zu plazieren, heute geht man über dieses Bedenken leichter hinweg 
— ob nicht zu leicht, das mag erst eine große Krise erweisen. 
8. Ungleich den Rreditbanken haben die Sparkassen von ihrer 
Gründung an entweder ohne oder mit geringem Eigenkapital gearbeitet. 
Das Vertrauen kam ihnen von Anfang an entgegen, infolge staatlicher 
Organisation wie bei den Postsparkassen, den französischen und eng 
lischen Instituten, städtischer Garantie wie meist in Deutschland oder 
des Ansehens der Gründer wie bei den freien Sparkassen in Oesterreich, 
Italien und der Union. Verluste sind bei der schematischen Art des 
Geschäftsbetriebs begrenzt, werden überdies von öffentlichrechtlichen 
Körperschaften getragen, wo ein Garantieverhältnis besteht. Die 
Sicherung der Geschäftsdisposition ist durch das reguläre Ueberwiegen 
langfristiger Einlagen gewährleistet. 
Aus der historischen Entstehung als kleine Volksinstitute ist die
	        
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