Full text : Bankpolitik

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66.  Staatliche  Bankpolitik.

und  Anleihepolitik  mutz  für  die  Deckung  der  Erfordernisse  sorgen.  In
Kriegszeit  aber  mögen  beide  als  nicht  ausreichend  befunden  werden.
Die  Steuerkraft  der  Bevölkerung  wird  durch  den  Krieg  gemindert,  und
während  seiner  Dauer  erhöhte  Lasten  aufzubürden,  könnte  wirtschaftlichen ­
  Notstand  Hervorrufen.  Anleihen  sind  nur  bei  zuversichtlicher
Stimmung  der  Bevölkerung  und  vornehmlich  bei  Freiheit  des  Staatsgebietes ­
  von  feindlicher  Invasion  unterzubringen.
Wohl  in  allen  Reichen  ist  während  des  Krieges  in  direkter  oder  in
versteckter  Form  der  Zwangskurs  nötig.  Er  enthebt  die  Notenbank
von  der  Einlösungspflicht  und  ermöglicht  ihr  dadurch  die  Gewährung
von  Krediten,  die  auf  längere  Dauer,  eventuell  bis  zum  Friedensschluß,
berechnet  sind.  Im  Interesse  der  wirtschaftlichen  Konkurrenzfähigkeit
des  Landes  mutz  aber  jede  Notenbank  die  baldige  Beseitigung  des
Zwangskurses  nach  Ende  des  Krieges  anstreben,  und  es  liegt  daher  in
ihrem  Interesse,  nur  solche  Kredite  zu  gewähren,  deren  Rückzahlung
spätestens  entweder  während  der  Dauer  des  Krieges  oder  unmittelbar
nach  dessen  Beendigung  mit  Sicherheit  zu  erwarten  ist.  Sie  wird  daher
dem  Staat  Schatzscheinkredite  gewähren  können,  die  aus  Anleihen  während ­
  der  Kriegszeit  oder  unmittelbar  aus  der  Nriegsentschädigung  zurückzuzahlen ­
  sind.  In  eine  schwierige  Situation  gerät  aber  die  Notenbank
in  jenen  Reichen,  in  denen  eine  Emission  von  Anleihen  während  des
Krieges  nicht  möglich  ist  und  die  Ausgabe  von  Schatzscheinen  eine  höhe
erreicht,  die  die  Abtragung  unmittelbar  nach  dem  Kriege  unwahrscheinlich ­
  oder  unmöglich  macht.  Die  autzerordentlich  grotzen  Ausgaben,
welche  die  Kriege  der  Gegenwart  erfordern,  erscheinen  geeignet,  den
Notenbanken  jener  besiegten  Staaten,  denen  während  des  Krieges
die  Aufbringung  von  Anleihen  nicht  gelungen  ist,  Lasten  aufzubürden,
zu  deren  Abtragung  vielleicht  ein  Nkenschenalter  nötig  sein  wird.  So
manche  europäische  Notenbank  wird  nach  dem  gegenwärtigen  Kriege
von  dem  Schicksal  der  Finanzen  ihres  Staates  abhängig  werden.  Traten
auch  die  Notenbanken  in  der  letzten  Friedensgeneration  in  ihrer  Bedeutung ­
  für  die  Wirtschaft  zurück,  so  haben  sie  doch  jetzt  in  der  Kriegszeit, ­
  ungeachtet  der  starken  Entfaltung  der  Wirtschaft,  eine  zentrale
Stellung  errungen,  die  über  die  Bedeutung  der  Gewährung  kurzfristigen
Kredits  weit  hinausgeht.  Dieses  Moment  dürfte  für  die  Staatspolitik
gegenüber  der  Notenbank  bestimmend  werden.  Die  Entwicklung  zur
Unabhängigkeit  der  Notenbanken  vom  Staat,  der  Kreditbanken  von  der
Notenbank  wird  wohl  kaum  ihre  Fortsetzung  finden.
            
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