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II. Oer Geldmarkt.
Dom Bcm!ftanöpunft aus wird der Wechseldiskont durch folgende
Momente charakterisiert:
1. Es besteht ein Nreditverhältnis zwischen Dor- und Nachmann
aus dem Verkehrsprozeß; die Bank schafft nicht den Nredit, sondern
übernimmt einen schon bestehenden Nredit.
2. Oer lDechsel stellt eine abstrakte Schuldverpflichtung dar, Ein
wendungen aus der dem Wechsel zugrundeliegenden Transaktion sind
unzulässig. Oie Wechselforderung genießt im Nonkurs des Schuldners
Vorzugsrecht, das Wechseleintreibungsverfahren ist ungewöhnlich streng.
3. Oer Wechsel individualisiert die ^Kreditbeziehungen; die Bank
kann aus der Prüfung der Unterschriften, der Wechselbeträge, der
Zeit der Ziehung Schlüsse auf den Geschäftsgang des Einreichers vor
nehmen,- sie gibt den Nredit im vertrauen aus zwei Unterschriften;
sie gewährt nicht, wie beim Nontokorrentkredit, eine Gesamtsumme,
deren Verwendung sie kontrolliert, sondern sie behält sich bei Einreichung
jedes einzelnen Wechsels die Entscheidung über Annahme oder Ab
lehnung vor.
4. Oer Wechsel bekundet, daß ein verkauf stattgefunden hat und
die höhe des hiefür gezahlten Preises,- hierin liegt ein Vorteil gegen
über dem Betriebskredit, bei dem weder die Verkaufsreife noch der
Preis der Produkte mit Sicherheit feststeht.
5. Oer Wechsel ist mobilisierbar, die Bank kann ihn bei Bedarf
weitergeben vornehmlich auch an die Notenbank.
Oiese Vorzüge haben dem Warenwechseldiskont eine bevorzugte
Stellung unter den Betriebskrediten der Depositenbanken gesichert und
ihn zu einem Hauptgeschäft der Noteninstitute werden lassen,- in
Deutschland sind andere Nredite zur Notendeckung nicht zugelassen,- die
notenbanktheoretischen Anschauungen, die hiezu führten, werden später
erörtert werden.
von verschiedenen Seiten wurde gegen die Bevorzugung der
Wechsels Einsprache erhoben: Oer Wechsel bekunde, daß B von A
gekauft hat, aber in der Laufzeit von drei Monaten könne B cm C, C an
D verkaufen und dadurch drei Wechsel entstehen,, die alle aus dem ver
kauf derselben Ware basieren,- der Einwand ist für die Krage der Ein
wirkung des Bankgeldes auf die preise bedeutsam, weil auf Grund
desselben Verkehrsaktes dreifach Geld geschaffen wurde; die Sicherheit
der Bank ist aber dadurch nicht gefährdet, da ja B das Geld, das er für
Wechseleinlösung benötigt, erhalten hat. — Kerner mag der Näufer
einen zu hohen preis (aus spekulativen Gründen) bewilligt haben;
auch dadurch wird die Bank nicht beeinträchtigt, es sei denn daß der