Full text: Bankpolitik

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II. Oer Geldmarkt. 
Dom Bcm!ftanöpunft aus wird der Wechseldiskont durch folgende 
Momente charakterisiert: 
1. Es besteht ein Nreditverhältnis zwischen Dor- und Nachmann 
aus dem Verkehrsprozeß; die Bank schafft nicht den Nredit, sondern 
übernimmt einen schon bestehenden Nredit. 
2. Oer lDechsel stellt eine abstrakte Schuldverpflichtung dar, Ein 
wendungen aus der dem Wechsel zugrundeliegenden Transaktion sind 
unzulässig. Oie Wechselforderung genießt im Nonkurs des Schuldners 
Vorzugsrecht, das Wechseleintreibungsverfahren ist ungewöhnlich streng. 
3. Oer Wechsel individualisiert die ^Kreditbeziehungen; die Bank 
kann aus der Prüfung der Unterschriften, der Wechselbeträge, der 
Zeit der Ziehung Schlüsse auf den Geschäftsgang des Einreichers vor 
nehmen,- sie gibt den Nredit im vertrauen aus zwei Unterschriften; 
sie gewährt nicht, wie beim Nontokorrentkredit, eine Gesamtsumme, 
deren Verwendung sie kontrolliert, sondern sie behält sich bei Einreichung 
jedes einzelnen Wechsels die Entscheidung über Annahme oder Ab 
lehnung vor. 
4. Oer Wechsel bekundet, daß ein verkauf stattgefunden hat und 
die höhe des hiefür gezahlten Preises,- hierin liegt ein Vorteil gegen 
über dem Betriebskredit, bei dem weder die Verkaufsreife noch der 
Preis der Produkte mit Sicherheit feststeht. 
5. Oer Wechsel ist mobilisierbar, die Bank kann ihn bei Bedarf 
weitergeben vornehmlich auch an die Notenbank. 
Oiese Vorzüge haben dem Warenwechseldiskont eine bevorzugte 
Stellung unter den Betriebskrediten der Depositenbanken gesichert und 
ihn zu einem Hauptgeschäft der Noteninstitute werden lassen,- in 
Deutschland sind andere Nredite zur Notendeckung nicht zugelassen,- die 
notenbanktheoretischen Anschauungen, die hiezu führten, werden später 
erörtert werden. 
von verschiedenen Seiten wurde gegen die Bevorzugung der 
Wechsels Einsprache erhoben: Oer Wechsel bekunde, daß B von A 
gekauft hat, aber in der Laufzeit von drei Monaten könne B cm C, C an 
D verkaufen und dadurch drei Wechsel entstehen,, die alle aus dem ver 
kauf derselben Ware basieren,- der Einwand ist für die Krage der Ein 
wirkung des Bankgeldes auf die preise bedeutsam, weil auf Grund 
desselben Verkehrsaktes dreifach Geld geschaffen wurde; die Sicherheit 
der Bank ist aber dadurch nicht gefährdet, da ja B das Geld, das er für 
Wechseleinlösung benötigt, erhalten hat. — Kerner mag der Näufer 
einen zu hohen preis (aus spekulativen Gründen) bewilligt haben; 
auch dadurch wird die Bank nicht beeinträchtigt, es sei denn daß der
	        
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