Full text : Bankpolitik

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II.  Oer  Geldmarkt.

Dom  Bcm!ftanöpunft  aus  wird  der  Wechseldiskont  durch  folgende
Momente  charakterisiert:
1.  Es  besteht  ein  Nreditverhältnis  zwischen  Dor-  und  Nachmann
aus  dem  Verkehrsprozeß;  die  Bank  schafft  nicht  den  Nredit,  sondern
übernimmt  einen  schon  bestehenden  Nredit.
2.  Oer  lDechsel  stellt  eine  abstrakte  Schuldverpflichtung  dar,  Einwendungen ­
  aus  der  dem  Wechsel  zugrundeliegenden  Transaktion  sind
unzulässig.  Oie  Wechselforderung  genießt  im  Nonkurs  des  Schuldners
Vorzugsrecht,  das  Wechseleintreibungsverfahren  ist  ungewöhnlich  streng.
3.  Oer  Wechsel  individualisiert  die  ^Kreditbeziehungen;  die  Bank
kann  aus  der  Prüfung  der  Unterschriften,  der  Wechselbeträge,  der
Zeit  der  Ziehung  Schlüsse  auf  den  Geschäftsgang  des  Einreichers  vornehmen,- ­
  sie  gibt  den  Nredit  im  vertrauen  aus  zwei  Unterschriften;
sie  gewährt  nicht,  wie  beim  Nontokorrentkredit,  eine  Gesamtsumme,
deren  Verwendung  sie  kontrolliert,  sondern  sie  behält  sich  bei  Einreichung
jedes  einzelnen  Wechsels  die  Entscheidung  über  Annahme  oder  Ablehnung ­
  vor.
4.  Oer  Wechsel  bekundet,  daß  ein  verkauf  stattgefunden  hat  und
die  höhe  des  hiefür  gezahlten  Preises,-  hierin  liegt  ein  Vorteil  gegenüber ­
  dem  Betriebskredit,  bei  dem  weder  die  Verkaufsreife  noch  der
Preis  der  Produkte  mit  Sicherheit  feststeht.
5.  Oer  Wechsel  ist  mobilisierbar,  die  Bank  kann  ihn  bei  Bedarf
weitergeben  vornehmlich  auch  an  die  Notenbank.
Oiese  Vorzüge  haben  dem  Warenwechseldiskont  eine  bevorzugte
Stellung  unter  den  Betriebskrediten  der  Depositenbanken  gesichert  und
ihn  zu  einem  Hauptgeschäft  der  Noteninstitute  werden  lassen,-  in
Deutschland  sind  andere  Nredite  zur  Notendeckung  nicht  zugelassen,-  die
notenbanktheoretischen  Anschauungen,  die  hiezu  führten,  werden  später
erörtert  werden.
von  verschiedenen  Seiten  wurde  gegen  die  Bevorzugung  der
Wechsels  Einsprache  erhoben:  Oer  Wechsel  bekunde,  daß  B  von  A
gekauft  hat,  aber  in  der  Laufzeit  von  drei  Monaten  könne  B  cm  C,  C  an
D  verkaufen  und  dadurch  drei  Wechsel  entstehen,,  die  alle  aus  dem  verkauf ­
  derselben  Ware  basieren,-  der  Einwand  ist  für  die  Krage  der  Einwirkung ­
  des  Bankgeldes  auf  die  preise  bedeutsam,  weil  auf  Grund
desselben  Verkehrsaktes  dreifach  Geld  geschaffen  wurde;  die  Sicherheit
der  Bank  ist  aber  dadurch  nicht  gefährdet,  da  ja  B  das  Geld,  das  er  für
Wechseleinlösung  benötigt,  erhalten  hat.  —  Kerner  mag  der  Näufer
einen  zu  hohen  preis  (aus  spekulativen  Gründen)  bewilligt  haben;
auch  dadurch  wird  die  Bank  nicht  beeinträchtigt,  es  sei  denn  daß  der
            
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