Full text: Bankpolitik

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XI. Oer Geldmarkt. 
bank unterhält und zahlen will, zwingt die Bank zur Realisierung eines 
Rredits oder zur Rediskontierung, soferne ihr nicht von andern Runden 
neue Mittel zufließen. Oie Ausübung der Zahlung bedeutet Ründigung 
des Rredits, den der Einleger der Bank gegeben hat. Bei der Rote da 
gegen gibt nicht bloß der erste Nehmer derselben, sondern auch alle 
folgenden Inhaber der Notenbank Rredit. Es werden eine Reihe von 
Zahlungen geleistet, ohne daß die Bank ihre Anlagen zu ändern braucht. 
Oie Note hat ferner allgemeine Umlaufsfähigkeit: der Taglöhner 
kann am Ueberweisungsverkehr nicht teilnehmen, eine Rote nimmt 
auch er in Zahlung. Oie Eröffnung eines Oepositenkontos erfordert 
einen bestimmten Entschluß, mit einer Lank in Verbindung zu treten, 
bei Annahme von Roten ist sich der Inhaber der Tatsache der Rredit- 
gewährung an die Bank so wenig bewußt, daß einzelne neuere Autoren 
sogar niit Berufung auf dieses fehlende Gläubigerbewußtsein das 
Vorhandensein eines Rreditverhältnisses bestritten haben. 
Diese beiden Momente geben der Notenbank die Möglichkeit sehr 
großer Ausdehnung ihres Geschäftsumfangs. Oie ausgegebene Note 
kommt an sie erst dann zurück, wenn sie im Verkehr überflüssig wird 
— dann wird sie eingeliefert und der frühere Inhaber erhält auf ve- 
positenkonto Gutschrift — oder wenn Metallgeld benötigt wird. 
Eine Rreditbank kann nur soweit Rredit geben als sie Einlagen 
erhält, als ihr Akzept genommen wird, sie kann darüber hinaus in 
engen Grenzen durch Girodeposit ihren Wirkungskreis erweitern, aber 
nur wenn sie bei deren Abhebung Einlagen von anderer Seite er 
wartet. Eine Notenbank aberschafft sich selbst die Betriebsmittel: hier 
bestimmen nicht die disponiblen Mittel den Umfang der Rreditge- 
währung, die ausdehnungsfähige Notenemission erlaubt eine Erweite 
rung der Aktivgeschäfte, solange die Noten angenommen werden. 
Darin liegt die Rraft und die Gefahr der Notenausgabe für das Wirt 
schaftsleben: Oie Notenbank kann ihre Wirksamkeit rasch ausdehnen, 
auch sehr starken Bedarf nach Zahlungs- oder Thesaurierungsmitteln 
sofort befriedigen. Sie kann aber auch gerade durch die Bereitwilligkeit 
der Bevölkerung zur Notenannahme sich zu einer Erweiterung ihres 
Wirkungskreises verleiten lassen, die ihre Zahlungsfähigkeit gefährdet 
und den wert des Geldes im Verhältnis zu den Auslandswährungen 
. bedroht. Diese letzteren Wirkungen hat erst eine lange Erfahrung 
kennen und würdigen gelehrt: sie hat staatliche Regelungen des 
Notenausgaberechts veranlaßt, die in den einzelnen Reichen verschie 
dene, aber überall scharfe Grenzen für den Umfang des Maximal 
umlaufs gesetzt haben.
	        
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