Full text : Bankpolitik

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XI.  Oer  Geldmarkt.

bank  unterhält  und  zahlen  will,  zwingt  die  Bank  zur  Realisierung  eines
Rredits  oder  zur  Rediskontierung,  soferne  ihr  nicht  von  andern  Runden
neue  Mittel  zufließen.  Oie  Ausübung  der  Zahlung  bedeutet  Ründigung
des  Rredits,  den  der  Einleger  der  Bank  gegeben  hat.  Bei  der  Rote  dagegen ­
  gibt  nicht  bloß  der  erste  Nehmer  derselben,  sondern  auch  alle
folgenden  Inhaber  der  Notenbank  Rredit.  Es  werden  eine  Reihe  von
Zahlungen  geleistet,  ohne  daß  die  Bank  ihre  Anlagen  zu  ändern  braucht.
Oie  Note  hat  ferner  allgemeine  Umlaufsfähigkeit:  der  Taglöhner
kann  am  Ueberweisungsverkehr  nicht  teilnehmen,  eine  Rote  nimmt
auch  er  in  Zahlung.  Oie  Eröffnung  eines  Oepositenkontos  erfordert
einen  bestimmten  Entschluß,  mit  einer  Lank  in  Verbindung  zu  treten,
bei  Annahme  von  Roten  ist  sich  der  Inhaber  der  Tatsache  der  Rreditgewährung
  an  die  Bank  so  wenig  bewußt,  daß  einzelne  neuere  Autoren
sogar  niit  Berufung  auf  dieses  fehlende  Gläubigerbewußtsein  das
Vorhandensein  eines  Rreditverhältnisses  bestritten  haben.
Diese  beiden  Momente  geben  der  Notenbank  die  Möglichkeit  sehr
großer  Ausdehnung  ihres  Geschäftsumfangs.  Oie  ausgegebene  Note
kommt  an  sie  erst  dann  zurück,  wenn  sie  im  Verkehr  überflüssig  wird
—  dann  wird  sie  eingeliefert  und  der  frühere  Inhaber  erhält  auf  vepositenkonto
  Gutschrift  —  oder  wenn  Metallgeld  benötigt  wird.
Eine  Rreditbank  kann  nur  soweit  Rredit  geben  als  sie  Einlagen
erhält,  als  ihr  Akzept  genommen  wird,  sie  kann  darüber  hinaus  in
engen  Grenzen  durch  Girodeposit  ihren  Wirkungskreis  erweitern,  aber
nur  wenn  sie  bei  deren  Abhebung  Einlagen  von  anderer  Seite  erwartet. ­
  Eine  Notenbank  aberschafft  sich  selbst  die  Betriebsmittel:  hier
bestimmen  nicht  die  disponiblen  Mittel  den  Umfang  der  Rreditgewährung,
  die  ausdehnungsfähige  Notenemission  erlaubt  eine  Erweiterung ­
  der  Aktivgeschäfte,  solange  die  Noten  angenommen  werden.
Darin  liegt  die  Rraft  und  die  Gefahr  der  Notenausgabe  für  das  Wirtschaftsleben: ­
  Oie  Notenbank  kann  ihre  Wirksamkeit  rasch  ausdehnen,
auch  sehr  starken  Bedarf  nach  Zahlungs-  oder  Thesaurierungsmitteln
sofort  befriedigen.  Sie  kann  aber  auch  gerade  durch  die  Bereitwilligkeit
der  Bevölkerung  zur  Notenannahme  sich  zu  einer  Erweiterung  ihres
Wirkungskreises  verleiten  lassen,  die  ihre  Zahlungsfähigkeit  gefährdet
und  den  wert  des  Geldes  im  Verhältnis  zu  den  Auslandswährungen
.  bedroht.  Diese  letzteren  Wirkungen  hat  erst  eine  lange  Erfahrung
kennen  und  würdigen  gelehrt:  sie  hat  staatliche  Regelungen  des
Notenausgaberechts  veranlaßt,  die  in  den  einzelnen  Reichen  verschiedene, ­
  aber  überall  scharfe  Grenzen  für  den  Umfang  des  Maximalumlaufs ­
  gesetzt  haben.
            
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