Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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62.  Pflanzen  und  deren  Teile,  nicht  in  anderen  Artikeln
genannt:
1.  Heu  jeder  Art  und  ungereinigtes  Stroh  .
2.  Pflanzenteile  in  ihrer  natürlichen  Beschaffen-'
heit,  nicht  besonders  genannt,  für  das  Pud  Rohgewicht ­

Anmerkung.  Setzlinge  der  Weinrebe,  die
auf  Grund  der  Anm.  2  zum  Art.  232  zur  Einfuhr
zugelassen  werden,  sind  zollfrei.
Der  Chef  der  Hauptverwaltung  für  Ackerbaueinriehtung
und  Landwirtschaft  hat  durch  Verfügung  vom  24.  März  1906
gemäss  Anm.  2  zu  Art.  232  des  russischen  Zolltarifs  die..
Einfuhr  amerikanischer  und  europäischer  Rebensetzlinge, ­
  sowohl  bewurzelter,  wie  unbewurzelter,  aus  dem
Auslande  nach  Bessarabien  zugelassen.  Derartige  Setzlinge
sind  nach  der  Anm.  zu  Art.  62  des  Tarifs  zollfrei.  (Deutsches ­
  Handels-Archiv,  1906,  Seite  161S).
Laut  Ukas  des  Dirigierenden  Senats  von  1908,  Nr.  3352,
ist  die  Tarifierung  der  Stengel  der  Reispflanze  nach
Art.  62,  P.  2,  des  Tarifs  zutreffend  (C.  09,  Nr.  5962,  P.  5).
Knollen  der  Pflanze  Arrow-root  —  nach  Art.  62,
P.  2  (C.  09,  Nr.  34  804).
3.  Sämereien,  nicht  besonders  genannt,  auch
ausgeschält;  Kopra;  Pfirsich-  und  Aprikosenkerne,
für  das  Pud  Rohgewicht  .  .  .  .*
Vertragsgemäss  bis  18.131.  XII.  1915:  Aus  3.
Sämereien,  nicht  besonders  genannt,  geschält  oder
nicht,  für  das  Pud  Rohgewicht
Samen  des  weissenSenfes  (Didier),  ohne  Reklamen
eingeführt,  wie  nicht  besonders  genannte  Sämereien  —  nach
Art.  62,  P.  3  (C.  09,  Nr.  34  804).
Fette  Samen,  die  im  Handel  unter  dem  Namen  c  a  n  d  1  e  -
n  u  t  s  (Kerzenbeeren)  bekannt  sind  —  nach  Art.  62,  P.  3
(C.  09,  Nr.  34  804).
Orleanssamen,  nicht  zerkleinert  —  nach  Art.  62,
P.  3  (C.  09,  Nr.  34  804).
Rizinus-Samen  —  nach  Art.  62,  P.  3  (C.  09,
Nr.  34  804).
4.  Lebende  Pflanzen;  Pflanzen  und  Pflanzenteile ­
  zu  Heilzwecken;  Steinnüsse,  bearbeitetes
Material  zu  Korb-,  Flecht-  und  ähnlichen  Arbeiten,
wie:  Stroh,  Rohr,  Ruten,  Bambus  und  andere
ähnliche  Materialien,  gefärbt,  gebleicht,  gehobelt
oder  anders  bearbeitet,  für  das  Pud  Rohgewicht
PflanzenundTeile  derselben,  die  in  der  Medizin
Verwendung  finden,  in  ihrem  natürlichen  Zustande  importiert

zollfrei.
0,15  R

0,25  R
0,15  R

0,85  R
            
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