Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

c)  Vertragsgemäss  bis  18./31.  XII.  1915:
Für  das  Pud  3,50  Jt

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auch  Porzellanfabrikate  befinden  können,  die  nach  Art.  76
verzollt  werden,  aufmerksam  gemacht  (C.  87,  Nr.  165).
Fayencefabrikafe  mit  Teilen  aus  Porzellan  als
Verzierung  —  nach  Art.  76,  P.  3  (C.  87,  Nr.  4710).
Als  Majolika  sind  solche  Gegenstände  aus  gewöhnlichem ­
  Ton  anzusehen,  auf  deren  Oberfläche  sich  künstlerische, ­
  mit  der  Hand  ausgeführte  Malerei  befindet  (C.  91,
Nr.  25  921).
Nägel  aus  Eisendraht  mit  Porzellanköpfen  —  nach
Art.  76  (C.  92,  Nr.  14  043).
Spiegel  in  untrennbaren  Porzellan-Rahmen,  mit
Malerei  —  nach  Art.  76,  P.  3  (C.  96,  Nr.  6202).
Porzellanteller,  durch  Malerei  verziert,  die  am
äusseren  Rande  des  Tellerbodens  zwei  Löcher  zum  Durchziehen ­
  einer  Schnur  haben,  um  sie  an  der  Wand  auf  hängen
zu  können,  und  die  unzweifelhaft  als  Wand  Verzierung  und
nicht  zum  praktischen  Gebrauch  als  Geschirr  zu  dienen
bestimmt  sind  —  nach  Art.  76,  P.  3  (C.  10,  Nr.  36  911).
77.  Glaswaren:
1.  Gefässe,  die  zur  Aufnahme  und  Aufbewahrung ­
  von  Flüssigkeiten  und  anderen  Waren  dienen,
wie:  Flaschen,  Gläser,  Töpfe,  von  jeder  Form,
ohne  Verzierungen  und  Muster,  auch  mit  gegossenen ­
  Buchstaben,  Aufschriften  und  Wappen,
nicht  geschnitten  und  ungeschliffen:
a)  aus  flaschenfarbigem  Glase  (von  grüner,
olivenfarbiger,  brauner  und  ähnlicher
natürlicher,  nicht  künstlicher  Flaschenfärbung), ­
  ohne  mattgeschliffene  Hälse
oder  eingeriebene  Stöpsel  und  Deckel  und
ohne  nachgearbeitete  Böden  und  Ränder,
für  das  Pud  0,90  R
b)  aus  weissem,  halbweissem  und  farbigem
Glase  (in  der  Masse  gefärbt),  ohne  mattgeschliffene ­
  Hälse  oder  eingeriebene
Stöpsel  und  Deckel  und  ohne  nachgearbeitete ­
  Böden  und  Ränder,  für  das

Pud  2.25  R
Vertragsgemäss  bis  18./31.  XII.  1915:  Aus  b)
Siphon  flaschen  ohne  Montierung,  für  das  Pud  .  .  2,—  R
c)  aus  Glas  jeder  Art,  mit  abgeschliffenen
Hälsen,  oder  polierten  Stöpseln  und
Deckeln,  auch  mit  geglätteten  Böden
und  Rändern,  für  das  Pud  3,50  R
            
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