Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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ferner  farbiges  Glas  und  Milchglas  mit
jedem  Flächenmass,  glatt,  ohne  Muster
und  Verzierungen,  für  das  Pud  ....  5,—  R
c)  weiss  und  halbweiss,  glatt,  ohne  Muster
und  Verzierungen,  mit  einem  Flächenmass ­
  von  mehr  als  960  Quadrat-Werschok;
  konvexes,  wellenförmiges,  geriffeltes, ­
  gemustertes,  geädertes,  mattes
und  mit  eingegossenem  Drahtgeflecht,
in  jedem  Mass  und  von  jeder  Farbe,  für
das  Pud  6,—  R
Vertragsgemäss  bis  18./31.  XII.  1915:  Ausc)
Drahtglas,  für  das  Pud  2,50  H
Bilder,  Zeichnungen  und  andere  ähnliche
Gegenstände,  welche  der  Verzollung  nicht  unterliegen,  in  untrennbaren ­
  hölzernen  Rahmen  mit  Glas  (Blattglas,  ungeschliffen), ­
  5  mm  und  weniger  dick,  eingefasst  —  nach
Art.  77,  P.  6,  samt  den  Rahmen  zusammen  gewogen  und
ausserdem  noch  ein  Zuschlag  von  45  Kop.  für  jede  Längenarschin ­
  der  Rahmen  (C.  96,  Nr.  6202).
7.  Tafelglas,  5  mm  und  weniger  dick,  mit
dekorativer  Ausarbeitung,  und  photographische
Platten:
a)  jeder  Art  mit  dekorativer  Ausarbeitung
und  anderen  Verzierungen  und  mit
Malerei,  sowie  in  Blei,  Kupfer  usw.  gefasstes, ­
  für  das  Pud

und  ausserdem  von  jedem  Quadrat-Werschok

Glasplatten  mit  fertigen  photographischen  Abbildungen ­
  —  nach  Art.  77,  P.  7  lit  a  (C.  83,  Nr.  18  090).
b)  photographische  Glasplatten,  mit  dünnen
Häutchen  bedeckt,  für  das  Pud  .  .
Ueber  das  Verfahren  bei  der  Besichtigung  von  lichtempfindlichen ­
  photographischen  Platten  —  s.
Art.  177  (C.  95,  Nr.  6541).
Photographische  Glasplatten  mit  lichtempfindlichen ­
  Häutchen  bedeckt,  ohne  fixierte  photographische ­
  Bilder,  auch  wenn  sie  der  Wirkung  des  Lichts
ausgesetzt  waren  —  nach  Art.  77,  P.  7  lit.  b  (C.  10,  Nr.  520).
Anmerkung  1.  Glasbruch  (zerschlagenes
Glas  sowie  Tafelglas  mit  einer  Fläche  von  weniger
als  9  Quadrat-Werschok  für  das  grösste  Rechteck,
welches  man  aus  dem  Bruchstück  schneiden  kann)
ist  zollfrei.

6,—  R
0,05  R
6,—  R
            
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