Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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wie von Ozokerit, hat das technische Komitee der Haupt 
verwaltung für indirekte Steuern und fiskalischen Getränke 
verkauf unter dem 5. Dezember 1906 entschieden, dass ein 
geführtes Ceresin ebenso wie andere Naphthaerzeugnisse der 
Akzise unterliegt, wogegen Ozokerit, das kein Naphtha 
erzeugnis, sondern ein selbständiges Mineral ist, der Akzise 
nicht unterliegt. Durch diese Entscheidung wird das C. 06, 
Nr. 30 276, ergänzt (C. 07, Nr. 3251). 
Paraffin, eingeführt in Säcken und Fässern, wird 
samt dem Gewicht der Säcke und ohne das Gewicht der 
Fässer verzollt (C. 10, Nr. 520). 
Die Zollstellen sind darauf aufmerksam gemacht worden, 
dass es notwendig ist, bei der Einfuhr streng zwischen 
Bienen- und pflanzlichem Wachs einerseits und 
Paraffin und C e r e s i n andererseits zu unterscheiden 
und diese Artikel in den Besichtigungsurkunden genau zu 
kennzeichnen, da, wenn auch für alle diese Erzeugnisse der 
selbe Zoll zu zahlen ist, Paraffin und Ceresin ausserdem noch 
der Akzise im Betrage von 60 Kopeken für das Pud unterliegen 
(C. 10, Nr. 13 419). 
53. Lichte aller Art, Fackeln, Lunten, 1 ) für das Pud 5,04 R 
Vertragsgemäss: Nachtlichte, mit oder ohne 
Schwimmer aus Papier, Holz, Glas, Kork oder 
Porzellan, auch in Verbindung mit Blech oder 
Draht aus unedlen (auch lackierten) Metallen, auch 
mit Pinzetten von Blech aus solchen Metallen, für 
das Pud 4,20 R 
In Anbetracht dessen, dass die grünen Kerzen für 
die Christbäume nach den Angaben der Erzeuger mit Schwein 
furter oder französischem Grün, d. h. mit Farben, die Essig 
säure-Arsen-Kupfer- oder einfach Arsen-Kupfersalze enthalten, 
gefärbt werden, dass in den ausländischen Staaten der Ge 
brauch jeder Art arsenigsaurer Farben zur Herstellung von 
Kinderspielzeugen, in die ohne Zweifel auch die Christbaum - 
kerzen hineingehören, unbedingt verboten ist, und dass in der 
Literatur auf Vergiftungsfälle bei Kindern durch solche 
Kerzen hingewiesen wird, hat der Medizinalrat im Einver 
nehmen mit dem Finanzminister für nötig befunden, in der 
Anwendung zu P. 4, Anm. 3, Art. 843, Fortsetzung 1886, 
Band XIII Gesetzsammlung des Medizinalstatuts zu be 
stimmen, dass das Verbot der Einfuhr aus dem Auslande,, 
sowie der Verkauf und die Herstellung in Russland von 
aller Art Kinderspielzeugen, die mit arsenigsauren Farben 
gefärbt sind, auch auf arsenhaltige Christbaumkerzen aus 
gedehnt werden soll (C. 92, Nr. 815). 
Künstlicher Wachs-Bodensatz von Bienenwachs 
— nach Art. 53, gleich Lichten (C. 94, Nr. 10 117). 
1 ) In der amtlichen deutschen Ausgabe ist das fran 
zösische Wort „meches“ durch „Lunten“ — anstatt der 
sinngemässen Bedeutung des Wortes gemäss als „Dochte“ — 
übersetzt worden.
	        
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