Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Beamtenversicherungsverein 
des Deutschen Bank- und Bankiers 
gewerbes, Berlin. 
Zufolge wiederholter Anregungen aus Mitgliederkreisen, lokaler Bankiervereine und 
namentlich des Deutschen Bankiertages hat sich der Centralverband des Deutschen Bank- 
und Bankiergewerbes schon seit geraumer Zeit mit der Frage der Pensions- und Relikten- 
versorgung für Bankangestellte beschäftigt. Im März 1906 forderte der Centralverband 
sämtliche deutsche Banken und Bankiers mittels Rundschreibens zur Beteiligung an einer 
versicherungsstatistischen Enquete auf. Ein von der Versicherungskommission des Ver 
bandes zwecks statistischer Feststellung der persönlichen und Familienverhältnisse, sowie 
der Gehaltsverhältnisse der Bankbeamten ausgearbeiteter Fragebogen gelangte in etwa 
38 000 Exemplaren an ca. 4000 Firmen zur Versendung. Von diesen Zählkarten wurden 
etwa 65 % ausgefüllt zurückgesendet. 
Damit war die Frage, ob ein Bedürfnis zu einer allgemeinen Pensions- und Relikten- 
versorgung für Beamte im Bankgewerbe gegeben sei, so nachdrücklich als möglich bejaht 
worden. Demzufolge wurde im Juni 1909 der 
BEAMTENVERSICHERUNGSVEREIN DES DEUTSCHEN BANK- UND 
BANKIERGEWERBES 
errichtet, welcher den dienstunfähig gewordenen Bankbeamten laufende Pensionen und 
den Hinterbliebenen verstorbener Bankbeamten laufende Witwen- und Waisengelder zahlt. 
Der Beitritt zu dem Verein war freiwillig, insofern als keine Bankfirma gezwungen 
war, sich ihm anzuschließen. Aber jede Bankfirma, die sich ihm anschloß, ist verpflichtet, 
sämtliche vorhandenen und künftigen Beamten zur Versicherung anzumelden gleichviel 
ob dieselben der reichsgesetzlichen Angestelltenversicherung unterliegen oder nicht. 
Die Beiträge der Arbeitnehmer belaufen sich durchgehends auf 4 % des für die vor 
handenen zwölf Gehaltsklassen maßgeblichen Durchschnittsdiensteinkommens, die der 
Arbeitgeber betragen 4 y 2 % des entsprechenden Einkommens. Durch diese die gesetz 
lichen Lasten übersteigenden Aufwendungen der Arbeitgeber erhalten die Beamten eine 
erheblich über die reichsgesetzlichen Leistungen hinausgehende Versorgung. 
Eine beträchtliche Anzahl von Arbeitgebern hat durch besondere Zahlungen und Heran 
ziehung bereits bestehender Fonds für die Angestellten rückwirkend Beiträge geleistet, so 
daß dadurch die Wartezeit, innerhalb deren Leistungen satzungsgemäß nur in beschränktem 
Maße eintreten konnten, wesentlich eingeschränkt oder ganz zum Fortfall gebracht wurde. 
Am 31. Dezember 1912 gehörten dem Beamtenversicherungsverein etwa 850 Bank 
institute und Bankfirmen mit etwa 30 000 Angestellten an; die monatliche Beitragszahlung 
beläuft sich auf etwa 550 000 M.
	        
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