Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Bayerische  Versicherungsbank,  A.-G.

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der  Leistungen  der  Ortskrankenkassen  geboten.  Diese  Fürsorge  wird  allerdings  mit  Rücksicht ­
  auf  die  Bestimmungen  der  neuen  Reichsversicherungsordnung  in  der  bisherigen  Form
nicht  beibehalten  werden  können.
STERBEKASSE.  Beamte  der  Bank  gehören  gemeinsam  mit  solchen  der  Bayerischen
Hypotheken-  und  Wechselbank  einer  eigenen  Sterbekasse  an,  die  gegen  verhältnismäßig
geringe  Beiträge  Sterbegeldversicherungen  bis  zu  1000  M.  übernimmt.
SPAREINRICHTUNG.  Ferner  besteht  unter  den  Beamten  der  Bank  eine  Spareinrichtung, ­
  die  gegen  laufende  Rechnung  auf  Grund  besonderen  Entgegenkommens  unseres
Mutterinstituts,  der  Bayerischen  Hypotheken-  und  Wechselbank,  wo  die  Gelder  hinterlegt
sind,  höhere  Zinsen  zu  gewähren  vermag  als  die  öffentlichen  Sparkassen.
Die  Bank  erstreckt  ihre  Fürsorge  auch  über  den  Kreis  der  eigenen  Angestellten  hinaus.
Um  für  die  Hilfeleistung  bei  großen  Unglücksfällen,  Elementarereignissen  u.  dgl.  sowie
für  die  Unterstützung  wohltätiger  Maßnahmen  nicht  allein  auf  laufende  Mittel  angewiesen
zu  sein,  hat  die  Bank  im  Jahre  1910  einen
FONDS  FÜR  WOHLFAHRTSZWECKE  geschaffen,  der  schon  die  Höhe  von  ca.
370  000  M.  erreicht  hat.
Selbstverständlich  läßt  es  sich  die  Bank  besonders  angelegen  sein,  Feuerwehren,  die
ihre  Löscheinrichtung  in  hervorragender  Weise  ausgestalten  oder  die  bei  einem  Brande
der  Bank  besondere  Dienste  leisten,  nach  Möglichkeit  Unterstützungen  zu  gewähren.  Leider
muß  sich  die  Bank  in  direkten  Zuwendungen  für  diese  Zwecke  Beschränkungen  auferlegen, ­
  da  verschiedene  Bundesstaaten  hohe  Pflichtbeiträge  für  Feuerlöschzwecke  erheben.
            
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