Bayerische Versicherungsbank, A.-G.
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der Leistungen der Ortskrankenkassen geboten. Diese Fürsorge wird allerdings mit Rücksicht
auf die Bestimmungen der neuen Reichsversicherungsordnung in der bisherigen Form
nicht beibehalten werden können.
STERBEKASSE. Beamte der Bank gehören gemeinsam mit solchen der Bayerischen
Hypotheken- und Wechselbank einer eigenen Sterbekasse an, die gegen verhältnismäßig
geringe Beiträge Sterbegeldversicherungen bis zu 1000 M. übernimmt.
SPAREINRICHTUNG. Ferner besteht unter den Beamten der Bank eine Spareinrichtung,
die gegen laufende Rechnung auf Grund besonderen Entgegenkommens unseres
Mutterinstituts, der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank, wo die Gelder hinterlegt
sind, höhere Zinsen zu gewähren vermag als die öffentlichen Sparkassen.
Die Bank erstreckt ihre Fürsorge auch über den Kreis der eigenen Angestellten hinaus.
Um für die Hilfeleistung bei großen Unglücksfällen, Elementarereignissen u. dgl. sowie
für die Unterstützung wohltätiger Maßnahmen nicht allein auf laufende Mittel angewiesen
zu sein, hat die Bank im Jahre 1910 einen
FONDS FÜR WOHLFAHRTSZWECKE geschaffen, der schon die Höhe von ca.
370 000 M. erreicht hat.
Selbstverständlich läßt es sich die Bank besonders angelegen sein, Feuerwehren, die
ihre Löscheinrichtung in hervorragender Weise ausgestalten oder die bei einem Brande
der Bank besondere Dienste leisten, nach Möglichkeit Unterstützungen zu gewähren. Leider
muß sich die Bank in direkten Zuwendungen für diese Zwecke Beschränkungen auferlegen,
da verschiedene Bundesstaaten hohe Pflichtbeiträge für Feuerlöschzwecke erheben.