Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Allgemeine  Vorbemerkungen.

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bis  1911  betrugen  die  „sonstigen  Leistungen“  der  Krankenkassen  74,4  Mill.  M„  in  demselben
Zeitraum  wurden  in  der  Unfallversicherung  für  Heilanstaltspflege  77,5  Mill.  M.  und  für  das
Heilverfahren  52  Mill.  M.  aufgewendet,  in  der  Invalidenversicherung  bezifferte  sich  von
1891—1911  der  Aufwand  für  Heilverfahren  auf  183,9  Mill.  M.
Dieselbe  anregende  Bedeutung  ist  den  Wirkungen  beizumessen,  die  aus  der  Anlage
der  Kapitalien  der  Organe  der  deutschen  Arbeiterversicherung  entsprungen  sind.  Ihr
angesammeltes  Gesamtvermögen  belief  sich  Ende  1911  auf  2659984300  M.,  hiervon
betrug  das  der  Krankenversicherung  335  149  300  M.,  der  Unfallversicherung  565  472  900  M.,
der  Invalidenversicherung  1  759  362  xoo  M.
Nur  hinsichtlich  der  Invalidenversicherung  wollen  wir  hier  bemerken,  daß  Ende  1911
von  vorgenanntem  Betrage  für  gemeinnützige  Zwecke  1022802746  M.  angelegt
waren,  und  zwar  546  364  057  M.  für  Heilanstalten,  Erholungs-  und  Genesungsheime  usw.,
362207996  M.  für  gesunde  Arbeiterwohnungen,  114230693  M.  für  landwirtschaftlichen
Kredit  und  736  559  329  M.  für  sonstige  gemeinnützige  Zwecke.
Schließlich  ist  auch  darauf  hinzuweisen,  daß  die  in  der  Arbeiterversicherung  angestellten
berufsmäßig  und  ehrenamtlich  wirkenden  Personen,  z.  B.  die  Ärzte,  die  Mitglieder  der
Schiedsgerichte,  das  Personal  der  zahlreichen  Anstalten  usw.  eine  erhebliche  Kopfzahl
ausmachen.  Es  ist  ganz  zweifellos,  daß  alle  diese  Personen  nicht  nur  für  sich  von  dem  Wert
und  den  Aufgaben  der  sozialen  Fürsorge  durchdrungen  sind,  sondern  daß  sie  auch  auf  ihre
engere  und  weitere  Umgebung  z.  B.  durch  Vorträge,  Abhaltung  von  Kursen,  durch  hygienische ­
  Lebensführung  einen  Einfluß  ausüben,  der  der  allgemeinen  Auffassung  von  den
sozialen  Fürsorgepflichten  zugute  kommt.
Die  im  vorstehenden,  zum  Teil  zahlenmäßig,  skizzierten  Einwirkungen  der  gesetzlichen ­
  Arbeiterversicherung  verstärken  sich  noch  dadurch,  daß  die  deutsche  Arbeitgeberwelt ­
  nie  und  nirgends  das  Bestreben  gezeigt  hat,  die  ihr  seit  1884  auf  erlegten  gesetzlichen
Lasten  auf  die  Arbeiter,  etwa  durch  Lohnkürzungen  abzuwälzen  oder  sonst  durch  ihre  Organe
Unzufriedenheit  und  Mißstimmung  über  diese  Lasten  zu  äußern.  Im  Gegenteil,  die  Arbeitslöhne ­
  sind  trotz  dieser  Belastung  im  letzten  Vierteljahrhundert  derart  gestiegen,  wie  kaum
in  einer  vorhergehenden  gleichlangen  Zeitperiode.  Natürlich  muß  man  zur  Beurteilung
dieser  Erscheinung  die  Gesamtentwicklung  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse  in  Betracht
ziehen.
Als  Beweismaterial  dafür,  wie  sehr  im  Laufe  des  letzten  Vierteljahrhunderts  die  Anschauungen ­
  über  Art  und  Grenzen  der  sozialen  Fürsorge  sich  „verbessert“  haben,
kann  man  die  Inhaltsverzeichnisse  der  Gesetzsammlungen  des  Reichs  und  der  Einzelstaaten,
sowie  die  der  Verhandlungen  der  Parlaments-und  Verwaltungskörperschaften  anführen.  Aber
auch  ein  Blick  in  die  Haushaltpläne  und  Verwaltungsberichte  der  größeren  und  mittleren
Stadtverwaltungen  ist  in  dieser  Beziehung  sehr  lehrreich.  Wir  denken  dabei  nicht  an  diejenigen ­
  Positionen,  welche  die  staatlichen  und  gemeindlichen  Betriebsstätten  betreffen,
sondern  an  diejenigen,  für  die  allgemeine  soziale  Fürsorge.  Wo  fand  man  früher  unter
den  Ausgabeposten,  die  heutzutage  wenigstens  bei  größeren  Gemeinden  als  selbstverständlich ­
  gelten,  solche  für  Säuglingsfürsorge,  Säuglingsheime,  Milchküchen,  Mütterberatung,
Generalvormundschaft,  Fürsorgeerziehung,  Kinderhorte,  Trinkerfürsorge,  Ferienheime,
Tuberkulosenfürsorge,  Obdachlosenfürsorge,  Naturalverpflegung,  Rechtsauskunft,  Arbeitslosenversicherung, ­
  Volksbibliotheken,  Lesehallen,  Bildungsvorträge,  Schwimm-  und  Badeanstalten, ­
  Kinderspielplätze,  Kleingärten,  Volksparks,  Spiele  und  Sport,  Berufsberatung,
Jugendpflege,  schulärztliche  Untersuchung,  Schulkinderspeisung,  Rettungswesen,  Kleinwohnungsfürsorge, ­
  Desinfektionsanlagen,  Beschaffung  billiger  Lebensmittel  usw.  usw.
Heute  gilt  es  als  selbstverständlich,  daß  Betriebs-  und  Verwaltungsbeamte  über  ein
beträchtliches  sozialpolitisches  Wissen  verfügen  müssen,  daß  sie,  um  in  dieser  Beziehung ­
  auf  dem  laufenden  zu  bleiben,  Kurse  besuchen,  sich  an  Informationsreisen  beteiligen ­
  usw.
            
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